Hallo liebe Community, folgende Frage:
ich bin Arbeitnehmer, möchte mich im September 2017 kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Ich habe noch elf Resturlaubstage in diesem Jahr.
Nach der Kündigung werde ich mich arbeitslos melden, dass es zu eine Sperrzeit kommen kann, ist mir auch klar.
Hier ist mein Muster:
Sehr geehrte Frau….
hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordnungsgemäß zum nächstmöglichen Datum. Das ist nach meiner Berechnung der 31.10.2017.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum wann der Arbeitsvertrag endet schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
…..
1) zum 31.09.2017 ist es korrekt? auch wenn es ein Feiertag in Deutschland ist?
2) ordnungsgemäß? muss es in meinem Fall sein? ich habe Meinungsverschiedenheiten mit meiner Chefin. Grund: Probleme am Arbeitsplatz.
3) muss ich auch über Resturlaub in meiner Kündigung schreiben oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder tipps geben.
Lieben Dank für Eure Antworten!
-- Editier von userrecht123123 am 21.09.2017 17:27
Kündigung meinerseits
21. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2017 | 17:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung meinerseits
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. September 2017 | 18:19
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
Kannst du so machen. Ob ordentlich oder ordnungsgemäß - gehupft wie gesprungen.
Resturlaub würde ich mit reinnehmen.
#2
Antwort vom 21. September 2017 | 18:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo liebe Community, folgende Frage: :
ich bin Arbeitnehmer, möchte mich im September 2017 kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Ich habe noch elf Resturlaubstage in diesem Jahr.
Nach der Kündigung werde ich mich arbeitslos melden, dass es zu eine Sperrzeit kommen kann, ist mir auch klar.
Hier ist mein Muster:
Sehr geehrte Frau….
hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordnungsgemäß zum nächstmöglichen Datum. Das ist nach meiner Berechnung der 31.10.2017.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum wann der Arbeitsvertrag endet schriftlich.
Ich bitte Sie mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
…..
1) zum 31.10.2017 ist es korrekt? auch wenn es ein Feiertag in Deutschland ist?
2) ordnungsgemäß? muss es in meinem Fall sein? ich habe Meinungsverschiedenheiten mit meiner Chefin. Grund: Probleme am Arbeitsplatz.
3) muss ich auch über Resturlaub in meiner Kündigung schreiben oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder tipps geben.
Lieben Dank für Eure Antworten!
-- Editier von userrecht123123 am 21.09.2017 17:27
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#3
Antwort vom 22. September 2017 | 07:11
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wieso bringst du deinen Sermon nun noch einmal, und offenbar gänzlich unverändert dazu??
Verwirrt mehr, als dass es nützt.
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