Hallo,
ich befinde mich seit ca. 2 1/2 Jahren in einer Privatinsolvenz. Das Verfahren ist seit ca. einem Jahr abgeschlossen und nun läuft noch die WVP. Ich bin bislang einer recht gut bezahlten Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgegangen, leider wurde mir allerdings nun zum 28. Februar betriebsbedingt gekündigt.
Ich mache mir jetzt etwas Gedanken bzgl. des § 295 Inso. Dort heisst es:
Zitat:eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
Meine Situation ist die, dass ich ein Spezialist bin im IT Umfeld. Arbeit würde ich wohl wahrscheinlich finden, aber nicht in meiner Region. Ausserdem kommt hinzu, dass ich erst vor 5 Monaten umgezogen bin, aufgrund von Nachwuchs. Meine Frage ist jetzt, kann ich "gezwungen" werden mit Frau und Kind hier wieder wegzuziehen um einer "angemessenen Erwerbstätigkeit" nachzugehen?
Eigentlich würde ich die "Gelegenheit" nutzen wollen und mich Selbstständig machen, aber das wäre verbunden mit ALG1+Gründungszuschuss. Ich weiß einfach nicht, was meine Rechte und Pflichten sind in dieser Situation? Es würde ja wahrscheinlich keinen "Sinn" für den Treuhänder ergeben, mir "irgendeine Arbeit" zu vermitteln, wenn das Gehalt sehr wahrscheinlich weit unter der ALG1 Leistung liegen würde.
Macht es hier sinn mit dem Treuhänder regelgerecht zu "verhandeln"?