>Kündigung in der Probezeit und Resturlaub
Danke schön für die Antworten!
Gründe wegen Nichtgewährung liegen wohl im Auge des Betrachters.
Mein direkter Chef begründet es mit der Kürze der Zeit und der Aufgabe, eine Nachfolgerin zu finden, die ja dann auch eingearbeitet werden muss.
Womit ich auch gar kein Problem habe - also mit der Einarbeitung. Das versteht sich imho von selbst.
Die Kürze der Zeit habe ich nun leider wirklich nicht zu vertreten, die Kündigungsfristen wurden von meinem AG im Vertrag vorgegeben.
Und was meine Nachfolgerin angeht; er hat seit Montag Lebensläufe vorliegen - und vertröstet die Personalabteilung auf Donnerstag wegen einer eventuellen Rückmeldung dazu seinerseits.
Scheint mir so, als wäre das Thema bei ihm nicht sonderlich hoch auf der Prioritäten-Agenda...jedenfalls nicht so hoch, wie er es mir gegenüber argumentiert und eine Urlaubssperre für mich für die letzte Arbeitswoche (in der ich eigentlich meinen
Urlaub hätte nehmen wollen) öffentlich ausgesprochen hat.
Dass ist es auch, was mich ein wenig säuerlich werden lässt.
Hintergrund: Die Stelle entspricht ganz klar nicht dem, was zwischen ihm und mir im Vorstellungsgespräch seinerzeit vereinbart und besprochen worden war. Deswegen habe ich jetzt noch in der Probezeit die Reißleine gezogen und gekündigt - Begründung habe ich ihm gegenüber auch klar so kommuniziert.
Das Arbeitsgericht möchte ich deswegen eigentlich nicht bemühen müssen - zumal ich auch grundsätzlich die Arbeitgeberseite verstehen kann.
Nur; in meinem ganzen Berufsjahren habe ich mittlerweile oft genug schmerzhafterweise gelernt, dass bei sowas ich mir selbst am nächsten bin und auch so handeln sollte - denn; mein AG tut es ebenso.
von XS am 03.02.2011 13:02
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