Kündigung in der Probezeit - Muss mein Kollege der Kündigung jetzt aktiv widersprechen oder reicht e

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Muss mein Kollege der Kündigung jetzt aktiv widersprechen oder reicht e

Hallo zusammen,

einem Kollegen soll in der Probezeit zum 30.04. gekündigt werden (Frist: 4 Wochen zum Monatsende). Jetzt hat unsere Personalabteilung es nicht geschafft, ihm die Kündigung rechtzeitig zuzustellen. Er hat sie am 02.04. erhalten. Damit ist sie also unwirksam. Muss mein Kollege der Kündigung jetzt aktiv widersprechen oder reicht es, wenn er nichts tut?
Die Personalabteilung muss die Kündigung jetzt neu machen (dann zum 31.05.); ist da auch eine erneute Anhörung des Betriebsrates notwendig?

Schon mal vielen Dank

Liebe Grüße

Line

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Damit ist sie also unwirksam.

Nach Ansicht vieler Arbeitsgerichte stimmt das so nicht. Die Kündigung ist normalerweise nach wie vor wirksam, es gilt stattdessen die korrekte Frist.
Es schadet zwar nicht, eine Richtigstellung hinsichtlich der Kündigung bzw. der Frist zu versenden und wenn der AG das von sich aus tut, dann ist das auch nur fair. Tut der AG das nicht, sollte man zeitnah, um weiteren Ärger zu vermeiden, als AN widerspreche und auf die falsche Fristsetzung hinweisen.

Hinsichtlich Betriebsrat bin ich überfragt, da gibts andere User, die sich deutlich besser auskennen. Würde sagen, dass er nicht erneut zustimmen muss.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der BR muss erneut angehört werden.

Einer Kündigung kann man nicht "widersprechen" (auch nicht einseitig zurücknehmen) und mit Nichtstun ist es auch nicht getan, weil auch die ungerechtfertigste Kündigung wirksam wird, wenn ein AN nicht dagegen vorgeht, also KSch-Klage erhebt.
Aber da der AG offenbar bereits eine korrekte K vorbereitet, kann es auch einvernehmlich bis Ende Mai weitergehen.
Ansonsten scheint mir noch nicht wirklich so sonnenklar, ob die Kündigung vom 2. April nicht doch wirksam sein kann, nämlich für den Fall, dass sie ihm vor Ort persönlich und schriftlich erklärt worden sein sollte.


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#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Mein Kollege hat also die drei Wochen Zeit zu entscheiden, was zu tun ist. Bis dahin sollte sich ja dann etwas getan haben.
Bei der Kündigunsfrist habe ich mich verschrieben, es ist ein Monat zum Monatsende. Enschuldigt bitte.

Ein schönes Wochenende

Line

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