Hallo. Ich bin in Folgender Situation: Ich bin seit einem halben Jahr in der Probezeit für einen befristeten Arbeitsvertrag (Werkzeugmacher) auf zwei Jahre. Für die Stelle benötigt man eigentlich einen Schweißerpass. Mir wurde in den Vorstellungsgespräch gesagt, der sei nicht nötig, ich bekäme die Stelle auch ohne. Nun wurde mir gekündigt mit der Begründung, ich könne nicht schweißen. Ist das rechtens?
Kündigung in der Probezeit - ich könne nicht schweißen
2. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2008 | 17:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - ich könne nicht schweißen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2008 | 19:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hasllo, wie lange genau bist du dort?
MfG
#2
Antwort vom 3. Januar 2008 | 10:00
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
'mir wurde gesagt ...'
ob sich daran jemand erinnern wird oder will?
ansonsten ist nicht recht klar, ob du noch in oder schon jenseits der probezeit bist (überschrift sagt das eine, dein text das andere). wenn du die 6 monate schon hinter dir hast, kann es sich nur um eine reguläre kündigung handeln, die ggf. gerichtlich überprüfbar wäre. wenn die firma überhaupt unter das k-schutzgesetz fällt. denn wenn die bedingung für den job das schweißen ist, dann fällt der firma zur last, wenn sie jemanden nimmt, der die voraussetzung nicht erfüllt.
Und jetzt?
Schon
268.344
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten