Kündigung in der Probezeit - ich könne nicht schweißen

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
tobstobsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - ich könne nicht schweißen

Hallo. Ich bin in Folgender Situation: Ich bin seit einem halben Jahr in der Probezeit für einen befristeten Arbeitsvertrag (Werkzeugmacher) auf zwei Jahre. Für die Stelle benötigt man eigentlich einen Schweißerpass. Mir wurde in den Vorstellungsgespräch gesagt, der sei nicht nötig, ich bekäme die Stelle auch ohne. Nun wurde mir gekündigt mit der Begründung, ich könne nicht schweißen. Ist das rechtens?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hasllo, wie lange genau bist du dort?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'mir wurde gesagt ...'
ob sich daran jemand erinnern wird oder will?

ansonsten ist nicht recht klar, ob du noch in oder schon jenseits der probezeit bist (überschrift sagt das eine, dein text das andere). wenn du die 6 monate schon hinter dir hast, kann es sich nur um eine reguläre kündigung handeln, die ggf. gerichtlich überprüfbar wäre. wenn die firma überhaupt unter das k-schutzgesetz fällt. denn wenn die bedingung für den job das schweißen ist, dann fällt der firma zur last, wenn sie jemanden nimmt, der die voraussetzung nicht erfüllt.

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