Hallo,
ich arbeite seit ca fast 2 Jahren (befristet) in einem Kfz-Betrieb und will diesen September eine Weiterbildung starten. Mein jetziger Vertrag läuft bis Ende Oktober. Nun habe ich aber online gelesen: "Nach § 15 Absatz 3 TzBfG
(Teilzeit- und Befristungsgesetz), kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden". Andere Quellen meinten jedoch das es trotzdem möglich wäre zu kündigen wenn diese vertraglich geregelt ist. In meinem Vertrag steht zwar nichts von einer Frist, es steht aber geschrieben: Änderung,Aufhebung oder Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Kann ich nun trotzdem ordentlich kündigen mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen oder nicht ?
vielen Dank !
Kündigung im befristeten Vertrag möglich ?
7. Juni 2017
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Frage vom 7. Juni 2017 | 21:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung im befristeten Vertrag möglich ?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2017 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatKann ich nun trotzdem ordentlich kündigen mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen oder nicht ? :
Kommt ganz auf den Wortlaut der Klausel an.
Ansonsten bietet es sich immer an, das man einen Aufhebungsvertrag abschließt.
#2
Antwort vom 8. Juni 2017 | 01:48
Von
Status: Lehrling (1242 Beiträge, 322x hilfreich)
Zitat...es steht aber geschrieben: Änderung,Aufhebung oder Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. :
Das ist aber noch lange keine Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung.
Gem. TzBfG § 15 Abs. 3 kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis jedoch nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn dies auch einzel- oder ggf. tarifvertraglich so vereinbart wurde. Das ist hier aber anscheinend nicht der Fall.
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