Kündigung im Arbeitsrecht

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Kündigung im Arbeitsrecht

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist es bei der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Sicherung Ihrer Rechte und Ansprüche von überragender Bedeutung, innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Andernfalls verlieren Sie Ihre Rechte und Ansprüche aus dem Kündigungsschutzgesetzes und eine eigentlich nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksame Kündigung kann wirksam werden.

Die Einhaltung der Frist mögen Sie noch überblicken, doch soweit es um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses, der Lohnfortzahlung durch rechtzeitiges Anbieten der Arbeitskraft oder bei wirksamer Beendigung, um die Abwicklung bzw. Abrechnung des Arbeitsverhältnisses nach dem ausstehenden Lohn, der Vergütung von Urlaubstagen, der Betriebsversicherung, der Abfindung, der Durchsetzung der Erteilung eines berufsfördernden qualifizierten Zeugnisses geht, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen; manchmal allein auch deshalb, um die Angelegenheit psychisch und physisch besser durchzustehen zu können.