Kündigung ich will aber bleiben

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SabineB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ich will aber bleiben

Hallo Leutz,
folgendes Problem: Ich wohne in einem kleinem Apartement zur Untermiete. Die Hauptmieterin hat ein Ladengeschäft gemietet, wozu noch dieses Apartement separat gehört. Ihr wurde im Dezember wegen erheblichen Mietrückstand fristlos gekündigt und die Räumungsklage eingeleitet. Der Vermieter hat mir einen eigenen Mietvertrag angeboten damit ich in dem Apartement weiter wohnen kann, wenn ich die Apartmentmiete ab sofort direkt an ihn bezahle. Die Hauptmieterin der ich dann fristlos kündigen wollte, hat mich bedroht ich sollte gefälligst die Miete an sie weiter bezahlen, da sie noch nicht geräumt sei und damit weiter Anspruch auf Miete hätte und ich ihren Vertrag nicht mit der Begründung das sie fristlos gekündigt wurde, ihr gegenüber auch fristlos kündigen könnte. Ich bin jetzt total hilflos an wen ich die Miete bezahlen soll, da der Vermieter mich zwar behalten will, aber wenn ich die Miete weiter an die Hauptmieterin zahle, auch mich Räumen will!
Hilfe, was muß ich machen
Sabine

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Mit was will sie Dir bitte drohen???? Sie hat Deine Untermikete verprasselt, deswegen wird ihr gekündigt. Da Du in der Wohnung jetzt als Hauptmieter bleiben willst, würde ich es mir mit dem Vermieter nicht vermasseln.

Am Besten Du suchst den örtlichen Mieterverein auf und wirst Mitglied (kostet maximal Euro 60,00 im Jahr) und lässt Dich dort entsprechend beraten. Immerhin willst Du auch mit ihr keinen Ärger haben, solltest Du bis Ende der Untervermietung tatsächlich weiter an sie zahlen müssen.

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#2
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Mit einer wirksamen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter entfällt m.E. die Geschäftsgrundlage für den Untermietvertrag. Ein Recht zur sofortigen Kündigung dürfte daher bestehen, da die Hauptmieterin rechtlich nicht mehr in der Lage ist, ihre vertraglichen Pflichten (Überlassung der Mietsache) rechtsfehlerfrei zu erfüllen.

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#3
 Von 
SabineB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für die Antworten!

Der Vermieter hat wie Don Carlo argumentiert und dieses auch in den neuen Vetrag geschrieben, das er mir den Vertrag auf Grund der fristlosen Kündigung der Hauptmieterin anbietet. Ich habe den dann auch unterschrieben, weil ich keine Ärger mit dem Eigentümer haben möchte und mit der Räumung der Hauptmieterin auch nichts zu tun haben will. Sie hat mir gedroht mich sofort rauszuschmeißen, wenn ich den Vertrag des Eigentümers annehme und die Miete nicht mehr an sie zahle!

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

das ist ja süss, droht mit Rausschmiss :)

SabineB, lass sie drohen, Du hast jetzt einen gültigen Mietvertrag.

det11

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#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

wohl war - der totale Bluff. Aber vielleicht ist die Mieterin in einer derart misslichen Lage, das Sie noch versucht alle register zu ziehen.

Eine fristlose Kündigung heisst nicht nur zum Spass "Fristlos" - wenn Du Dich z.B. weigern würdest den MV direkt mit dem Vermieter abzuschliessen, mit welcher Berechtigung willst Du dann noch dort wohnen ?

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