Kündigung gemeinsame Wohnung, Vorsatz vom Ex?

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bille1212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung gemeinsame Wohnung, Vorsatz vom Ex?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Freund und ich haben uns getrennt. Den Mietvertrag für unsere gemeinsame Wohnung haben wir beide unterschrieben. Nun möchte ich ausziehen, jedoch willigt er nicht in die Kündigung ein, um mir eins auszuwischen, weil ich ihn verlassen habe.
Keiner von uns kann die Miete inkl. Nebenkosten alleine bezahlen, da sie einfach zu hoch ist. Jedoch möchte er nun in der Wohnung wohnen bleiben und sagt, dass wir ja schließlich beide im Mietvertrag stehen und ich somit ja die Hälfte mitbezahlen müsste, auch wenn ich ausziehen würde. Er findet das toll, dass er in der Wohnung bleiben kann, obwohl er sie sich eigentlich nicht leisten könnte, da er ja mich noch hätte, die mitbezahlt.

OK, rechtlich ist es ja auch so, dass wir gesamtschuldnerisch auftreten. Aber ist es nicht schon Vorsatz, wenn er sich eigentlich bewusst ist, die Miete nicht allein tragen zu können, dass er sich darauf beruft, dass ich ja auch zur Mietzahlung gezwungen werden kann?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß, Bille

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Vorsatz hin oder her, Du kanst/mußt ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, um aus dem Vertrag raus zu kommen.

Was sagt der Vermieter zu dem ganzen Spiel?

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Versuche mit dem Vermieter eine Mietaufhebungsvereinbarung zu schließen.
Mache dabei dem Vermieter klar, dass er nicht mit Zahlungen von Dir rechnen kann, da Du ja sicher nicht zwei Wohnungen finanzieren kannst. Vielleicht kommt er Dir entgegen, indem er Dich früher, mit einer
3 monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlässt.

Schließlich muss er, wenn Du nicht zahlst das Geld einklagen und das wird er sicher auch vermeiden wollen.

Vorlagen findest Du bei google. z.b:

http://www.vorlagen.de/detail/-qs-id-vc-315
---------------
Kündigen könnt Ihr ansonsten eben nur gemeinsam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bille1212
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Meinen Vermieter habe ich noch nicht informiert, weil ich eigentlich alles geklärt haben wollte bevor ich kündige. Aber anscheinend geht es nicht anders.
Vielleicht finde ich mit dem Vermieter eine Lösung, was ich aber nicht wirklich glaube.

Wie lange dauert eigentlich so ein Prozess, wenn ich ihn dazu verklagen lasse, die Kündigung zu unterschreiben? Das wird doch bestimmt auch recht lange dauern und ist sicherlich kostspielig, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Vielleicht wäre die bessere Lösung, einfach die Zahlung einzustellen und den Vermieter eine Lösung finden zu lassen. Er wird dann sicher Deinen Ex kündigen.
Aber versuch doch erst einmal ein Gespräch mit dem Vermieter. Ich denke, wenn Du ihn *einweihst* ist das sicher günstiger für Dich.

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