Kündigung eines dualen Studiums und Rückzahlungen eines Darlehens

8. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
soiitary
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines dualen Studiums und Rückzahlungen eines Darlehens

Mir geht es um die Rückzahlung der Studiengebühren. Vertraglich ist folgendes geregelt:

Zitat:
1. Die Firma gewährt dem Studenten ein zinsloses Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt aus diesem gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in Höhe von 250€ an den Studenten aus.


Mittlerweile durch einen Vertragszusatz auf 400€ angehoben.

Zur Kündigung bzw. nicht erfüllen des Vertrags:

Zitat:
1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am 01.10.12 und endet am 15.04.2016 (7 Semester). Falls ein Semester wiederholt werden muss, muss über eine Verlängerung seperat verhandelt werden.


Die Dauer wurde ebenfalls durch einen Vertragszusatz geändert, Laufzeit bis zum 31.12.2017.

Zitat:
2. Die Darlehensvereinbarung kann ordentlich nur mit Frist von einem Monat zum jeweiligen Semesterende aufgekündigt werden. Für denn Fall der Kündigung wird das ausgezahlte Darlehen sofort zu Rückzahlung fällig. Ansonsten gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.



Wie ihr euch bestimmt vorstellen könnt kommt damit ne ganze Menge an Rückzahlungen auf mich zu, die mich finanziell ruinieren würden. Gründe für den wirklich sehr späten Abbruch gibt es verschiedene.

Was für Möglichkeiten habe ich nun?
Ist eine sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrages zulässig oder kann man das auch in Raten aufteilen?`
Gibt es eine Möglichkeit die Rückzahlungen komplett zu umgehen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ist eine sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrages zulässig oder kann man das auch in Raten aufteilen?`

Die sofortige Rückzahlung ist vereinbart - Ratenzahlung dann Verhandlungssache.
Kurz überschlagen dürften deine Schulden bei 15.000-20.00 Euro liegen - eine Menge Holz, aber 'ruinös' erscheint mir doch reichlich dramatisch. Dass du aus der Nummer ganz ohne Rückzahlung des Darlehens herauskommst, erscheint mir unwahrscheinlich. Aber das fällt wohl eher unter Vertragsrecht.

-- Editiert von blaubär+ am 08.04.2017 09:52

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