Kündigung durch üble Nachrede von Arbeitskollegen

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
KeinRechtsanwalt94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch üble Nachrede von Arbeitskollegen

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir hat vor kurzem aus heiterem Himmel eine mündliche Kündigung ausgesprochen bekommen, schriftliche Kündigung folgt. Vorher gab es keine Anzeichen von Unzufriedenheit von Kollegen oder dem AG: Keine Gespräche, keine Abmahnung. Vorgesetzte zeigen sich sehr unkooperativ, es werden keine weiteren Gespräche gewünscht. Was die Situation noch weiter verschlechtert ist die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag erst seit 5 Monaten besteht und somit grundlos gekündigt werden kann. Allerdings wurden bei der mündlichen Aussprache Beschwerden durch vermutlich 2 Kollegen als Grund genannt. Diese Gespräche wurden protokolliert und zudem dem Betriebsrat mitsamt der Kündigung vorgelegt. In den Protokollen sollen unzählige Gründe aufgeführt sein, die man einem AN vorwerfen kann (Zuspätkommen, während der Arbeitszeit verschwinden, Aufträge vernachlässigen, Aufträge auf Kollegen abwälzen etc. etc.). Der Vorgesetzte weigert sich allerdings diese Protokolle auszuhändigen. Die Behauptungen, die aufgezählt wurden entsprechen laut meinem Bekannten nicht der Wahrheit, er wurde also bewusst von Kollegen um den Job gebracht und ich glaube, dass die Gründe die Vorgesetzten nicht wirklich interessierten, sondern diese froh sind wenn mein Bekannter vor Ablauf der Wartezeit gehen muss. Die Behauptungen sind zumindest teilweise wiederlegbar. Z.B. wurde Zuspätkommen vorgeworfen. Es gibt jedoch am Arbeitsplatz ein Mobiltelefon, mit dem man sich einloggt bevor man die Schicht antritt. Das Telefon befindet sich immer am Arbeitsplatz und Aufträge werden auf dieses Telefon übertragen, wodurch man einen stetigen Auftragsfluss ebenfalls belegen könnte.

Mein Bekannter möchte auf jeden Fall sein persönliches Recht durchsetzen, also wegen übler Nachrede klagen. Der Betriebsrat hat bereits zum Ausdruck gegeben, dass durch diese Kündigung ein Stempel aufgedrückt wurde und meinen Bekannten im näheren Umfeld des Arbeitsplatzes so schnell niemand mehr einstellen wird. Ihm wurde dadurch immens geschadet. Aber wie sieht es nun arbeitsrechtlich aus? Kann man da noch etwas retten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wie du selbst schon schreibst: in der Probezeit kann immer gekündigt werden und auch 'grundlos'. Aus der Sicht des AG u.U. sogar sinnvoll, weil Konflikte am Arbeitsplatz einen Betrieb auch ziemlich belasten können.
Der Fehler des AG - und das Recht des AN, denke ich: dass AN in Kenntnis zu setzen ist, wenn Nachteiliges über ihn bekannt wird, damit er Stellung beziehen kann.
Ob sich daraus etwas gewinnen lässt, dass die Vorwürfe und deren Quellen offen zu legen sind, weiß ich nicht. Evtl. zieht AN den BR auf seine Seite.
'Üble Nachrede' geht ins Zivilrecht. Wenn 'seitenweise' Fehlverhalten aufgelistet ist, wird es schwer fallen, jeden Vorwurf zu widerlegen - wie viel Mühe und Kraft will AN noch dazu aufwenden, wenn eh' nichts mehr zu gewinnen ist.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Arbeitsrechtlich sehe ich wenig Chancen, da Dir die Firma innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit fristgerecht kündigen kann. Der Betriebsrat ist zu beteiligen, er kann aber de facto nichts gegen die Kündigung unternehmen da das KSchG nicht greift und er somit keine wirklichen Argumente vorbringen kann.

Ansonsten ist üble Nachrede ein strafrechtliches oder zivilrechtliches Thema. Was möchtest Du mit einer Klage bezwecken? Eine Weiterbeschäftigung sicher nicht, siehe oben, zudem wird man erfahrungsgemäß in einem Betrieb, der einen los werden möchte nicht mehr wirklich glücklich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
eine mündliche Kündigung ausgesprochen bekommen,

Im Arbeitsrecht gibt es keine mündliche Kündigung



Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
dass der Arbeitsvertrag erst seit 5 Monaten besteht und somit grundlos gekündigt werden kann.

Es kann grundsätzlich immer grundlos gekündigt werden, also auch*****halb der Probezeit, weil der Gesetzgeber gar keine Begründung der Kündigung verlangt. Ausnahmen bestehen, wenn per vertraglicher Vereinbarung eine Begründung verpflichtend wäre.

Nur hat man bei der Kündigung in der Probezeit bei einer Kündigungsschutzklage eigentlich keine Chance vor Gericht.



Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
Mein Bekannter möchte auf jeden Fall sein persönliches Recht durchsetzen, also wegen übler Nachrede klagen.

Und was soll das Ziel seine Klage sein?



Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
Aber wie sieht es nun arbeitsrechtlich aus? Kann man da noch etwas retten?

Na rate mal ...
Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
dass der Arbeitsvertrag erst seit 5 Monaten besteht und somit grundlos gekündigt werden kann.

Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
Vorgesetzte zeigen sich sehr unkooperativ, es werden keine weiteren Gespräche gewünscht.

Zitat (von KeinRechtsanwalt94):
dass die Gründe die Vorgesetzten nicht wirklich interessierten, sondern diese froh sind wenn mein Bekannter vor Ablauf der Wartezeit gehen muss.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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