Kündigung durch VM

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
GuardianMH
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigung durch VM

Hallöchen,

folgender Sachverhalt.

VM bittet M nach einem Mangel zu kündigen. M kündigt nicht.

VM kündigt M nach einer Mietzeit von 11 Monaten ordentlich. Ein Grund wird nicht angegeben.

M fragt VM schriftlich nach dem Grund. VM antwortet sinngemäß das zu sehr über Mängel gemeckert wird.

M teilt VM schriftlich mit das eine Kündigung so nicht wirksam ist. M erhält keine Antwort.

M und VM treffen sich zufällig, VM sagt zu M ich habe Ihnen gekündigt, am Tage x übergeben sie mir die Wohnung anderenfalls werden sie die Wohnung danach nicht mehr betreten können weil ich das schloss austausche. Das Gespräch lässt sich nicht beweisen.

M würde am liebsten Ausziehen unter solchen Bedingungen, hat aber momentan nicht die finanziellen Mittel dazu.

Was soll M tun, hat M Aussicht auf Schadenersatz wenn er auszieht?






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von GuardianMH):
Was soll M tun

Sich vorbereiten. Also etwas Bargeld in der Tasche haben für 2-3 Tage extern zu leben bzw. für den Schlüsseldienst.

Falls der Vermierter noch einen Schlüssel haben könnte: selbst das Schloss tauschen, damit der Vermieer nicht reinkommt.



Zitat (von GuardianMH):
hat M Aussicht auf Schadenersatz wenn er auszieht?

Nö, derzeit nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von GuardianMH):
Was soll M tun,

Da M das Gespräch nicht beweisen kann, sind die Möglichkeiten des Mieters begrenzt. Er könnte den Vermieter unter Fristsetzung auffordern zu bestätigen, dass das Mietverhältnis durch das Kündigungsschreiben nicht beendet wurde. Wenn der Vermieter dem nicht nachkommt, so wäre möglicherweise eine Feststellungsklage und vorausgeschaltet eine einstweilige Verfügung möglich. Beides würde ich jedoch nicht ohne Hilfe von einem versierten Anwalt empfehlen.

Sollte der Mieter bedürftig sein, so könnte er versuchen, einen Beratungsschein zu bekommen. Mir dem würde eine Rechtsberatung dann 15 Euro bekommen. Ich vermute nur, dass er diesen nicht erhalten wird. Eine Vermieterkündigung ohne Begründung ist so offensichtlich ungültig, dass eine Anwaltsberatung wahrscheinlich als nicht notwendig angesehen wird. Aber man könnte es zumindest probieren.

Empfehlen würde ich wie von Harry schon geschrieben, sich ein wenig vorzubereiten. Den Schließzylinder sollte man am besten austauschen. Dann ist schonmal sichergestellt, dass der Vermieter keinen Schlüssel mehr hat. Zudem kann man dem Vermieter nachweisbar mitteilen (Brief durch Zeugen beim Vermieter in den Briefkasten stecken), dass ein Betreten der Wohnung durch den Vermieter ohne Genehmigung des Mieters untersagt wird. Sollte er dies dennoch tun, würde direkt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und je nach Notwendigkeit Sachbeschädigung und/oder Diebstahlts gestellt. Nach dem Brief kann sich der Vermieter immerhin nicht mehr damit herausreden, von nichts gewusst zu haben. Da müsste er schon sehr kaltblütig sein, um sich sehenden Auges strafbar zu machen.

Zu guter Letzt würde ich empfehlen, wichtige Dokumente (Mietvertrag, Bankunterlagen, etc.) nicht mehr in der Wohnung zu lagern. Am einfachsten wäre es, wenn du die bei Freunden zwischenzeitlich lagern könntest. Dann kommst du nämlich im Fall der Fälle noch an die Dokumente heran.

Ich würde aber wie oben geschrieben eher nicht davon ausgehen, dass der Vermieter wirklich eine kalte Räumung versucht, wenn du ihm vorher die Konsequenzen deutlich gemacht hast. Momentan fällt das ganze unter Drohkulisse, welche ja offenbar seine Wirkung auch nicht verfehlt. Du fühlst dich unwohl und willst ausziehen. Genau das will der Vermieter vermutlich erreichen.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von GuardianMH):
M würde am liebsten Ausziehen unter solchen Bedingungen, hat aber momentan nicht die finanziellen Mittel dazu.


Dann soll M es lassen.

Anspruch auf Schadensersatz hat er jedenfalls keinen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
MB125
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1, liegt schon mal keine rechtswirksame Kündigung vor. Meckern über Mängel ist kein Kündigungsgrund.
2. das unberechtigte Betreten der Mietsache durch den Eigentümer ist Hausfriedensbruch
3. kalte Räumung :https://www.vermieter-forum.com/threads/kalte-raeumung-finger-weg.20132/#post-189357
(übrigens ein sehr gutes Forum)
4- lass Dich hier nicht einschüchtern, Du bist im Recht.

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