Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2003 habe ich bei der Quelle Bausparkasse einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 16.000 Euro abgeschlossen. Der Vertrag läuft im Tarif Q12, dabei handelt es sich um einen BSV mit Bonuszins der während der Laufzeit gesondert geführt wird und bei Verzicht auf das Darlehn zusammen mit dem Guthaben ausgezahlt wird.
Der Saldo meines BSV beträgt aktuell 13.800 Euro, der Zinsbonus 2.500 Euro.
Vor zwei Jahren hatte ich die BSQ Bauspar AG angefragt, ob die Bausparkasse die Bonuszinsen bei der Bewertung des Vertrages hinsichtlich einer eventuellen Übersparung einberechnet. Darauf antwortete die BSQ schriftlich das der Bonuszins bzgl. Ansparung nicht zum Guthaben addiert wird. Dementsprechend mein BSV bis heute nicht überspart ist.
Aktuell kündigt mir die BSQ Bauspar AG den BSV gemäß § 488 Abs. 3 BGB
mit der Argumentation der BSV wäre voll bespart.
Dabei fordert die BSQ die Rücksendung einer Auszahlungsanweisung für das Guthaben und will, nach meiner Lesart der beigefügten Vereinbarung, auf die Auszahlung des angesammelten Bonuszins verzichten.
Fragen:
1. Warum beruft sich die BSQ bei ihrer Kündigung auf § 488 Abs. 3 BGB
, ein hier geregelter Darlehensvertrag wurde gar nicht abgeschlossen. In den zugrunde liegenden ABB ist keine Regelung zur Kündigung des BSV durch die Bausparkasse geregelt.
2. Welches Vorgehen empfehlen sie auf diese Kündigung? Oberstes Ziel soll dabei der Erhalt des Bonuszins sein. Ein Fortbestand des BSV ordnet sich in meinem Fall diesem Ziel unter.
Vielen Dank.
Kündigung durch Bausparkasse
Böse Bank?
Böse Bank?
Zu 1
Nach Lesart der Bausparkassen stellt die Ansparphase eines Bausparvertrags ein Darlehen des Kunden an die Bausparkasse dar.
Hi,
das OlG Hamm hat in einem in Juristenkreisen durchaus kritisierten Urteil die Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen durch die Bausparkasse für zulässig erachtet.
Hier ein Artikel dazu [link=http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article151743406/Bausparkassen-duerfen-Altvertraege-kuendigen.html]
Auch meine Verträge wurde in der Folgezeit gekündigt. Ich konnte die Vertragsaufhebung aber abwenden, weil ich nachweisen konnte, dass ich die Verträge seinerzeit als Absicherung für größere Schadenfälle abgeschlossen habe.
Der beabsichtige Verwendungszweck war schriftlich fixiert.
Hat die Bausparkasse Dir den aktuell vorhandenen Zinsbonus verweigert? Oder nimmst Du es nur an?
Falls verweigert würde ich mich an die BAfin wenden.
Berry
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ZitatHat die Bausparkasse Dir den aktuell vorhandenen Zinsbonus verweigert? Oder nimmst Du es nur an? :
Die BSK schreibt in dem vorbereitetem Auszahlungsantrag lediglich vom Guthaben, der Bonuszins wird hier nicht erwähnt. Auch kann man in den entsprechenden Foren von diesbezüglichen Vorgehen lesen.
Befinde mich aktuell in der gleichen Situation. Mein Vertrag Tarif Q12 der BSQ ist noch keine 10 Jahre zuteilungsreif und die Bausparsumme nur dann voll bespart, wenn die Bonuszinsen dazugezählt werden. Die BSQ hat auf meinen Widerspruch der Kündigung geantwortet, dass sie mir auch die Bónuszinsen zwar auszahlen, allerdings die Fortführung des Vertrages verweigern. Besteht Interesse gemeinsam eine Strategie zu entwickeln und gegen die BSQ vorzugehen?
Ich hatte letztes Jahr eine Anwältin beauftragt die Kommunikation mit der BSK zu führen, mir war wichtig das ich die Bonuszinsen nicht verliere, die Fortführung des Vertrages war mir nicht ganz so wichtig, zum einen ist die rechtl. Lage z.Z. nicht gerade bausparerfreundlich, zum anderen war mein Vertrag ohne Berücksichtigung von Bonuszinsen kurz vor der Übersparung.
Nach der Kontakaufnahme durch die Anwältin hat die BSK erklärt die Bonuszinsen zu zahlen was dann auch recht schnell passiert ist. Der Vertragskündigung habe ich zugestimmt.
Ich habe den Q12 Vertrag, heute kam die Bausparsumme es fehlen 1189 Euro Bonuszinsen. Mir wurde gekündigt. Die Bausparkasse hat solange Geld eingezogen bis überzahlt war.
Schade das die Gesetzgebung sowas nicht generell regel, da Sie diese Geldanlage jahrelang gefördert hat.
Ich werden wohl klagen müssen - die Chancen stehen ja ganz gut, es gibt bereits ein LG Urteil aus Nürnberg.
Ein Einsehen hat die BSQ scheinbar nicht, vermutlich lohn es die Kunden zu besch... das man die nicht wieder braucht. BSQ ist ja keine echte Bausparkasse mehr. Machen die Gewinn steckt das einer ein, gehen die Hops zahlt das wohl ein anderer
@DumitruKurier
Wie die BSQ vorgeht, lohnt sich nicht nur für sie selbt, sondern vor allem für die anderen "echten" Bausparkassen.
Die halten sich so die Scherereien vom Leib, mit denen sie zu tun bekämen, wenn sie sich so verhalten würden, wie BSQ.
Wer nicht auf neue Kunden achten muss, kann es sich leisten, die Leute vor den Kadi zu zwingen.
... und alles mit dem Segen der Bafin.
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