Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten – wichtiger Grund

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
20.4.2007 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 7669 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Arbeitslos, Befristet, Arbeitsverhältnis, unbefristet

Arbeitslosengeld – Sperrzeit – Arbeitsaufgabe

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 55/05 R entschieden, dass ein Arbeitsloser einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist.

Dies war im Fall objektiv gegeben, da die Arbeitslose durch das befristete Arbeitsverhältnis (6 Monate) Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse erlangte und somit auch im Interesse der Versichertengemeinschaft leichter vermittelbar geworden ist. Allerdings teilt das Bundessozialgericht mit, dass es die Befristung auf 2-3 Monate und darunter als problematisch ansehe.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 


Anwaltskanzlei Thilo Zachow
Tel. : 0371 / 5221 290
Fax. : 0371 / 5221 291
www.chemnitz-rechtsanwalt.de
frage@chemnitz-rechtsanwalt.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?