Kündigung der Wohnung als 2.Mieter

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anjadiezweite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Wohnung als 2.Mieter

Ich habe bisher mit meinem Freund zusammen gewohnt und wir sind beide als Mieter eingetragen, ich zwar an zweiter Stelle, aber das hat wohl nix zu sagen. Nun ist unsere Beziehung in die Brüche gegangen und ich will mit diesem Menschen nicht weiter in einer Wohnung leben und mir was eigenes suchen. Bloss was soll ich nun tun, kann ich einfach ohne Wissen meines Exfreundes die Wohnung kündigen, zumal er ja dort wohnen bleiben will. Geht das das eine einzelne Person den Mietvertrag kündigt? Wenn er da wohnen bleiben will, kann ja die Wohnung nicht gekündigt werden.Ich kann ja auch keinen Nachmieter suchen.somit ist es ja unmöglich für mich die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu umgehen. Hat der Vermieter das Recht, auch von mir weiter Miete zu verlangen oder muss mein Exfreund alleine bezahlen, da er ja weiter drin wohnen will. Was muss ich tun, um schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen und auch aus dieser Wohnung. Bitte ich brauch eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Anjadiezweite,

wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, haften Sie zusammen mit Ihrem Ex ggü. dem Vermieter als Gesamtschuldner, d.h. der Vermieter kann die Mietzahlungen von jedem einzelnen Mieter in voller Höhe verlangen; § 421 BGB .

Um aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen zu werden, reicht es nicht aus, einfach auszuziehen, vielmehr muss Ihr Vertragsverhältnis beendet werden. Die einfachste Möglichkeit ist, dass alle Vertragsparteien Ihrem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen, gelegentlich stellt sich aber eine Partei quer.

In diesem Fall müßte der Mietvertrag mit normaler Kündigungsfrist gekündigt werden. Ihr Ex ist nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, an der Kündigung mitzuwirken, also zu unterschreiben.
Dieser Anspruch kann notfalls im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden.

Umstritten ist, ob der Vermieter verpflichtet sei, dem in der Wohnung verbliebenen Mieter auf dessen Wunsch einen neuen Mietvertrag zu angemessenen (ortsüblichen) Bedingungen anzubieten; bejaht von: AG Hannover WuM 1996, LG Konstanz WuM 2000.

Ohne Leistungsklage führt eine Verweigerung dazu, dass nach Ihrem Auszug die Miete von Ihrem Ex (im Innenverhältnis) allein zu tragen ist. Sie bleiben aber ggü. Ihrem Vermieter (im Außenverhältnis) weiter als Gesamtschuldner in der Haftung. Sie können dann allerdings Zahlungen an den Vermieter von Ihrem Ex als Schadensersatz zurückfordern.

Dies würde m.W. auch bei einer Kündigung gelten. Wenn Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, sind Sie im Innenverhältnis von der Mietzahlung befreit. Im Außenverhältnis bleiben Sie bis zum regulären Mietzeitende Gesamtschuldner.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Anjadiezweite
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe inzwischen mit meinem Ex geredet und der will unter keinen Umständen dort ausziehen, er würde allerdings mit meinem Auszug einverstanden sein. Also ging ich zum Vermieter und bat um die Erlaubnis, kündigen zu dürfen. Doch der Vermieter (Handwerksbau AG) meinte zu mir, dass dies nicht möglich sei.Ich dachte erst innerhalb der 3 Monate ( Kündigungsfrist), aber nein, sie meinten zu mir, wenn es nicht gewährleistet ist, dass der andere Mieter die Miete zahlen kann, darf ich nicht ausziehen, oder müsse weiter die Miete zahlen. Sie beriefen sich auf den Absatz im Mietvertrag, der auf der letzten Seite stand und kleingeschrieben, wie immer, wenn es was zu verbergen gibt, der lautet: { Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldener.Willenserklärungen sind gegenüber allen Mietern abzugeben, für die Rechtswirksamkeit des Zugangs genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben werden. Diese Empfangsvollmacht, die auch für die Entgegennahme von Kündigungen gilt,kann aus berechtigtem Interesse widerrufen werden} Ich verstand nur Bahnhof und mit meinen 20 Jahren kann ich diese Klausel auch nicht verstehen. Ich war ersteinmal sprachlos, und dann sagte ich nur, auf so eine Klausel müsste man eigentlich beim Abschluss des Mietvertrages hingewiesen werden, wer könne solche Klauseln ohne Erklärung verstehen, vielleicht ein Rechtsanwalt.Was soll ich nun tun. Mein EX macht Zividienst und hat nicht das meiste Geld. Man würde ihm ja vielleicht sogar die ganze Miete bezahlen, aber nicht, wenn ich mit im Mietvertrag stehe. Aber mich lässt der Vermieter nicht raus aus dem Vertrag.Ein Teufelskreis. Was sind das für Gesetze, muss ich nun für immer und ewig bei meinem EX wohnen oder die Miete zahlen, wo ich selbst nur Ausbildungsgeld habe. Er macht wahrscheinlich ab September eine Ausbildung und bekommt auch keine anderen finanziellen Hilfen, er wird sich nie diese Wohnung alleine ohne irgendwelche Hilfe leisten können.Es kann doch nicht sein, dass ich nun gar nicht mehr aus diesem Mietvertrag rauskomme. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich, muss ich meinen Ex nun durch das Gericht aus der Wohnung klagen? Wieso hat ein Vermieter solche Macht über seine Mieter, hat man als Mieter immer die Arschkarte ? Ich hätte ja nix gegen 3 Monate, die würde ich auch noch aushalten oder halt die Miete zahlen, aber dass ich überhaupt nicht aus dem Mietvertrag kommen soll, dass muss ja wohl ein schlechter Witz sein.Ich brauche euren Rat und Hilfe. Vielen Dank

-- Editiert von Anjadiezweite am 27.01.2005 22:48:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Anja,

Sie können sich nach dem Auszug von Ihrem Ex schriftlich bestätigen lassen, dass er Sie von allen finanziellen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Mietverhältnis freistellt, absolute Sicherheit haben Sie damit aber noch nicht. Wie gesagt, kann der Vermieter seine Forderungen immer noch an Sie als Gesamtschuldnerin richten, Sie hätten dann aber die Möglichkeit, sich alles vom Ex zurückzuholen.

Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, bleibt angesichts der Weigerung des Vermieters, Sie einvernehmlich aus dem Mietverhältnis zu entlassen, nur die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen. Wie schon angesprochen, muss der Ex an der Kündigung mitwirken.

Ihr Ex muss dann versuchen, einen neuen Mietvertrag mit der Verwaltung abzuschließen oder sich gleich eine neue, angemessenere Wohnung suchen. Das muss aber nicht mehr Ihr Problem sein.

MfG Gruwo

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