Hallo zusammen,
zuerst mal hoffe ich, das ich das richtige Forum für Fragen zur geseztlichen Krankenversicherung gefunden habe, falls nicht, wäre ich für eine kurze Info dankbar.
Zu meiner Frage:
Das der Beitragssatz für die GKV gekürzt wurde ist ja bekannt, nun habe ich heute (30.12.) die Information von meiner KK bekommen, das ich ab dem 1.1. einen zusatzbeitrag bezahlen soll, was bisher nicht der Fall war (AOK). Auf nachfrage wurde mir gesagt, ich könne zwar kündigen, aber die Kündigung wäre erst zum 31.3. wirksam. Ich muss also, gezwungener Maßen, weil ich erst heute informiert wurde, 3 Monate lang den Zusatzbeitrag zahlen und habe keine Möglichkeit dies zu umgehen.
Irgendwo habe ich im Hinterkopf, das bei anderen Zahlungsverpflichtungen, sei es KfZ-Versicherung, Strom-, Gaspreis etc. ich über Gebührenerhöhungen so rechtzeitig informiert werden muss, das ich die möglichkeit habe zu Kündigen/Wechseln bevor die Erhöhung greift.
Darf sich die GKV hier einen Sonderstatus rausnehmen und ihre Mitglieder, auf gut Deutsch, verarschen, in dem die Schreiben absichtlich so spät verschickt werden, das es keine möglichkeit gibt, der Erhöhung ganz aus dem Weg zu gehen oder gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG Kim
-----------------
""
Kündigung der Krankenversicherung wegen Zusatzbei.
30. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2014 | 15:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Krankenversicherung wegen Zusatzbei.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 17:45
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Sie haben nur ein Sonderkündigungsrecht vom 01.01.15 bis 31.01.2015.
Also spielt es keine Rolle ob sie das Schreiben erst jetzt bekommen haben.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.