Kündigung der Firma

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
MurcielagoGT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Firma

Guten Tag,

ich habe schon seit November Probleme mit meiner Firma. Die Firma betätigt sich im Rahmen der Baustellenabsicherung und Verkehrssicherung. Es fängt an das man keinen geregelten Arbeitstag hat da man Abends vor Feierabend nicht weiß wo man den nächsten Tag arbeitet und auch nicht wie lange. So kann es gut vorkommen das man morgens 7:00 beginnt und 23:00 Ende ist.
Das alles war aber auch kein Problem da ich ja davon ausging das alle Stunden ausgezahlt werden. Es hieß zu Beginn der Arbeit das man sich ein Polster an Stunden für den Winter schaffen muss um den Januar zu überbrücken da in diesem keine Arbeit vorhanden wäre. So bekam man also jeden Monat den normalen Stundensatz von 8h am Tag ausgezahlt ohne die Überstunden.

Kurz vor Weihnachten hatte ich Probleme mit meiner Schulter. Damit ging ich auch zum Doktor welcher eine Schulterläsion feststellte die vermutlich operiert werden muss. Dann war ich bis zum 24ten krankgemeldet. Ich hatte die Hoffnung das es bis zum 1.Februar sich doch wieder bessern würde wenn ich dem Arm nur etwas Ruhe gebe. War leider nicht der Fall also ging ich am 1 Februar nun in Firma um mich dort mal sehen zu lassen und dem Chef noch mitzuteilen was ich für gesundheitliche Probleme habe. Ich verließ die Firma dann mit der Absprache das ich zum Arzt gehe und die Firma über den weiteren Verlauf in Kenntniss setze.
Dies stellte sich allerdings als fatal heraus. Da ich nun heute Mittag die Kündigung per Einschreiben zugestellt bekam.
Ich schreibe die Kündigung einfach mal ab.

Kündigung des Arbeitsvertrages vom ......


Sehr geehrter Herr.......,

gerne nehmen wir Ihre mündliche fristlose Kündigung vom 1.02.2016 an.
Leider habe Sie das Angebot einer fristgerechten Kündigung nicht angenommen.
Ihnen ist im Januar Zuviel Lohn ausgezahlt worden, eine korrigierte Lohnabrechnung
bekommen Sie umgehend zugesandt.
Wir bitten um Rückzahlung des Differenzbetrages
Fürsorglich Kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 29.02.2015.

Wir bedanken uns für ..........

davon abgesehen das die letzte Zeile das Datum falsch ist in der Kündigung. Wie kann ich dagegen vorgehen und wie ist der Ablauf. Ich habe sowas bisher noch nicht erlebt und komme mir ziemlich verarscht. Zumal im Dezember für die 5 Krankheitstage einfach Urlaub eingetragen wurde im Lohnzettel und ich nun 70 zurückzahlen soll. Dabei hätte ich noch 30 Stunden zu bekommen von der Firma. Leider sind alle Stundenzettel nicht gegengezeichnet. Ich weiß eigentlich sollte man dies tun aber hat keiner in der Firma gemacht von meinen Kollegen und das man am Ende dann so verarscht wird will man auch nicht glauben.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Weder geht mündliche und schon gar nicht mündliche Fristlose. Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung.
Lass dich also nicht ins Bockshorn jagen, widersprich dem Schreiben - vor allem der Rückforderung - und geh wieder arbeiten, wenn du gesund bist. Ob die Kündigung seitens der Firma rechtens ist, musst du prüfen. Ob die Frist eingehalten wurde, ob mehr als 10 AN (addiert zu Vollzeit) da sind, dass der Kündigungschutz greift ..

-- Editiert von blaubär+ am 03.02.2016 19:19

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#2
 Von 
MurcielagoGT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

was bedeutet 10 AN ?
Soll ich nochmal versuchen mit der Firma persönlich zu reden oder nur per Schriftform ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

AN = Arbeitnehmer.

Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?

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#4
 Von 
guest-12327.02.2016 11:27:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MurcielagoGT,

ich würde Ihre Fragen gern beantworten. Allerdings ist es hierfür zwingend notwendig, dass Sie Ihre Frage abstrakter stellen, also keinen Einzelfall schildern, sondern die Frage eher "hypothetisch" stellen... Wahren Sie den Konjunktiv und lassen Sie alles Unnötige (und vor allem Zitate!!) weg. Dann werden Sie sicherlich qualifiziertere Antworten erhalten.

Beispiel:
Angenommen, Person A arbeitet bei Arbeitgeber Z und spricht dort zu einer Krankheit vor. Der Arbeitgeber bestätigt dem A dann den Eingang seiner mündlichen Kündigung. Wäre das wirksam?

Beste Grüße
svnwndlnd

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von MurcielagoGT):
Soll ich nochmal versuchen mit der Firma persönlich zu reden oder nur per Schriftform ?


Persönliche Gespräche können nicht schaden, aber bei dem was bisher vorgefallen ist, mindestens zusätzlich SCHRIFTLICH darauf reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von svnwndlnd):
ich würde Ihre Fragen gern beantworten. Allerdings ist es hierfür zwingend notwendig, dass Sie Ihre Frage abstrakter stellen...


Sorry, aber das ist Käse.....
Wenn der TE einfach die Rückfragen beantwortet, wird er auch ohne das für Sie "zwingend notwendige" fundierte Antworten erhalten.
Zitat:

und lassen Sie alles Unnötige (und vor allem Zitate!!) weg


Ich zitiere aber gern, vor allem da dann klar wird, worauf sich die Antwort bezieht, davon ab kann ich nicht ein Zitat im Beitrag des Threaderstellers sehen...
Wie heißt es immer so schön, "Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben...durch das hinzufügen oder weglassen von Angaben, kann sich der Sachverhalt anders darstellen"

Was unnötig ist können Sie also so ohne weiteres beurteilen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.02.2016 11:27:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spatenklopper,

das Problem ist, dass die Beantwortung konkreter Rechtsfragen durch Personen, die dazu nicht berechtigt sind, einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt. Das zieht einerseits Unterlassungsverfügungen gegen den Betreiber der Website und andererseits ggf. auch gegen den Beantwortenden nach sich. Das kann mitunter hohe Kosten verursachen.

Im Übrigen sind dezidierte Antworten auf konkrete Fragen auch gem. B.1 (4) der Nutzungsbedingungen zu unterlassen.

Dass er Antworten bekommt, steht außer Frage. Von mir allerdings nicht, wobei ich an sich als Wirtschaftsrechtler im Arbeitsrecht überaus fundierte Kenntnisse habe und diese einbringen könnte.

Beste Grüße
svnwndlnd

Signatur:

Ich antworte nicht auf private Nachrichten, außer sie wurden durch mich initiiert. Die gemachten Aus

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von svnwndlnd):

Dass er Antworten bekommt, steht außer Frage. Von mir allerdings nicht, wobei ich an sich als Wirtschaftsrechtler im Arbeitsrecht überaus fundierte Kenntnisse habe und diese einbringen könnte.
Beste Grüße
svnwndlnd


Was machen Sie dann hier im Forum? Dann sollten Sie evt. woanders spammen. Das Forum, wenn Sie die AGB gelesen haben, geht davon aus, dass alle hier besprochenen Fälle hypothetischer Natur sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich zitiere mal die ersten beiden Sätze:

Zitat:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.


Wenn Sie ihre Antwort so formulieren, dass diese Ihre eigene Meinung wiederspiegelt, welche Sie durchaus noch mit Gesetzestexten unterlegen können und dürfen, sehe ICH kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Fürsorglich Kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 29.02.2015.

Dagegen wäre es empfehlenswert zu klagen. Wenden Sie sich am Montag an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die Rechtspfleger vor Ort formulieren die Klage für Sie kostenlos. Vorher anrufen und fragen, was benötigt wird. Auch das nicht gezahlte Gehalt kann gleichzeitig eingeklagt werden. Wenn Sie dokumentieren können, wann Sie gearbeitet haben, benötigen Sie als Beweis keine Gegenzeichnung, der Ag müßte im Gegenteil Ihnen nachweisen, dass Sie nicht da waren.

svnwndlnd:
Zitat:
Ich würde Ihre Fragen gern beantworten. Allerdings ist es hierfür zwingend notwendig, dass Sie Ihre Frage abstrakter stellen, also keinen Einzelfall schildern, sondern die Frage eher "hypothetisch" stellen... Wahren Sie den Konjunktiv und lassen Sie alles Unnötige (und vor allem Zitate!!) weg. Dann werden Sie sicherlich qualifiziertere Antworten erhalten.

Sie kennen sicher das Juraforum?
Dort können Sie gerne auf abstrakte Formulierungen beharren, scheint da Usus zu sein. Besonders gefällt mir im Juraforum, wie oft nachgefragt wird, was denn da konkret im (fiktiven) Vertrag steht..... :party:









-- Editiert von altona01 am 05.02.2016 01:49

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