Kündigung bei Eigenbedarf

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb287217-44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung bei Eigenbedarf

Guten Morgen!
Ich habe da mal eine Frage. Mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann, sondern lediglich Meinungen ausgetauscht werden können.
Meine Mutter im Anfang 2012 verstorben und hat meiner Schwester und mir drei Immobilien vererbt, Erbe jeweils zu 50%.
Nun haben meine Freundin (25) und ich (28) den Wunsch Ende diesen Jahres bzw Anfang nächsten Jahres die Kinderplanung "aktiver" voran zu treiben (kein Vorwand, ist wirklich so!). Ebenfalls haben wir in unserer jetzigen Mietwohnung Stress mit Schimmel und Feuchtigkeit und der Vermieter stellt sich quer. Nun ist unsere Idee, eine der Immobilien selber zu beziehen (freistehendes Einfamilienhaus mit 135qm), da dies der Familienplanung entgegenkommen würde. Außerdem warum Miete zahlen, wenn man doch Eigentum hat. Ebenfalls bewohnt mein Vater das Haus "im Garten" (geteiltes Grundstück mit 2.200qm). Er ist 61 und gesundheitlich angeschlagen und wir würden ihn gerne unterstützen die ca. 1.000qm zu bewirtschaften (das Haus+Grundstück in dem mein Vater wohn gehört ebenfalls zum Erbe).
In dem besagten Haus wohnt seit 9 Jahren eine Dame mit Partner. Bei einem Termin (ich wollte mir die Immobilie mal angucken ob evtl. was gemacht werden muss, denn das Haus ist bereits 35 Jahre alt) meinte sie, sie wäre ja nun 61 und somit unkündbar. Man muss dazu sagen sie ist fit, gesund und raucht eine Schachtel Zigaretten am Tag ;-). Sie arbeitet in einem Ort 20 km entfernt und ihre Familie wohnt ganz woanders, somit kann man m.E. nicht davon sprechen, dass ihr Lebensmittelpunkt unbedingt an das Haus gebunden ist.
Natürlich werden wir ihr mit Einhaltung aller Fristen (9 Monate) kündigen. Ebenso werden wir das Recht auf Berufung der Sozialkalusel mit in die Kündigung aufnehmen.
Für mich wären nun Einschätzungen interessant, welches Interesse hier mehr wiegt, falls die Mieterin sich wirklich auf die Sozialklausel beruft.
Und jetzt nochmal reine Theorie: Falls sie sich wirklich auf die Sozialklausel beruft, müsste man ggf. zu härteren Mitteln greifen. Sie betreibt z.B. ein kleines Homeoffice für ihre Versicherungsvertretung im Haus (mit Werbeschild an der Hauswand)und raucht auch im Haus. Wäre es da möglich ihr das Gewerbe und das Rauchen im Haus zu untersagen, um ihr das Leben etwas unangenehmer zu machen? Dies, wie gesagt, ist reine Theorie und soll es auch bleiben...

Danke für eure Einschätzungen!

Malte

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb287217-44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Als kleines Update zu meinem Text:
Unsere jetzige Wohnung hat 65qm und ist nicht so gut geschnitten, sprich großes Wohnzimmer, kleines Schlafzimmer und ganz kleines Gäste-/Arbeitszimmer.

Gruß

Malte

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""

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Damit keine Formfehler unterlaufen, solltest Du die Kündigung von einem RA schreiben lassen, zur sicheren Seite hin. Das Rauchen kannst Du ganz sicher nicht unterbinden, bezüglich des Homeoffice solltest Du den MV prüfen lassen und sicherstellen, dass es keine mündlichen Absprachen dazu gab, die sind nämlich auch bindend.

Das Argument, mit 61 sei sie unkündbar, ist natürlich lächerlich. Dafür müsste sie zwischen 80 und 90 sein und mind. 30 Jahre dort wohnen. Ein Urteil bezüglich Härtefall kenne ich nur, weil der Mieter fast blind war und sich einzig dort selbständig bewegen konnte.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
sie wäre ja nun 61 und somit unkündbar


das ist Unsinn, etwas anderes wäre es, wenn sie gebrechlich und im hohen Alter wäre.......

Bei der Geschichte mit dem Rauchen allerdings sehe ich keinerlei Möglichkeiten, dies gehört zu "freien Lebensentfaltung" schon zigfach durch Gerichte bestätigt.

Das "Homeoffice" ist ebenfalls m.E. kein Ansatzpunkt, solange sich das im "normalen Rahmen" d.h. ohne erheblichen Kundenverkehr bewegt.

Möglicherweise wären eine eventuelle Mieterhöhung und/oder ein Vertragsauflösungsangebot "Aufhebungsvertrag" denkbare Alternativen. Das hängt sehr von den individuellen Umständen ab !

1) Mehr Infos über die Mieter wären nützlich
2) Wie ist die Miethöhe
3) Wie war/wie ist überhaupt das Mietverhältnis bisher
harmonisch/kritisch

etc.

-- Editiert Barni Gröllheimer am 09.01.2013 10:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb287217-44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo!
Danke für die bisherigen Antworten. Es beruhigt mich schonmal zu hören, dass 61 kein kritisches Alter ist ;-).

Hier noch ein paar Infos:
Das Mietverhältnis besteht seit neun Jahren. Es wurde ein handelsüblicher Mietvertrag aufgesetzt, von Nebenabreden mit meiner Mutter weiß ich nichts.
Damals ist sie mit ihrem Mann eingezogen, dieser ist aber verstorben und nun wohnt ein Partner mit in der Wohnung. Probleme gab es nie, Miete wurde pünktlich gezahlt und meine Mutter hatte Instandhaltungsmaßnahmen immer durchgeführt. Die Miete beträgt 670€ kalt (130qm, voll unterkellert, ca. 1.100qm Grundstück) in einem außenliegenden Stadteil von Bremen. Die Miete wurde vor 5 Jahren mal erhöht (so ca. 25€ pro Monat), weil eine neue, bessere Ölheizung eingebaut wurde, seitdem nicht mehr.
Die Mieterin ist, wie gesagt, 61 und arbeitet selbstständig für eine Versicherungsgesellschaft im Außendienst. Gibt es sonst noch was, was man wissen müsste?!

Danke...

Malte

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Miethöhe kann ich nicht einschätzen, da ich den Bremer Markt nicht kenne. Eventuell wäre das ein Ansatzpunkt, dies zu prüfen!

M.A. wäre es sinnvoll der Mieterin der Mieterin klarzumachen dass ihre These "61 und unkündbar" Quatsch ist.

Vielleicht wäre es hilfreich nach entsprechenden Urteilen zu recherchieren, ggfalls durch einen Fachanwalt, damit sie, die Mieterin eine realistischere Einschätzung bekommt.

Wenn das alles nichts fruchtet, dann würde ich offensiv über einen Aufhebungsvertrag sprecnen, als Chance für sie den "Umzug gesponsort zu bekommen" und stressfrei und geordnet auseinanderzugehen.

Daran hat sie auch ein Interesse, inbsondere wenn die Chancen des VM auf eine erfolgreiche Eigenbedarfskündigung gut sind!

1x Hilfreiche Antwort

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