Kündigung Sport

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466457-56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Sport

Hallo,
Ich suche dringend Hilfe bei der Kündigung zwischen Mir und meinem Trainer.

Und zwar hab ich einen 1 Jahres Vertrag für das Erlernen einer Kampfkunst vereinbart .
Ich dem Vertrag am 1. August 2016 unterschrieben. Laut Vertrag muss die Kündigung 3 Monate vor Ende abzugeben sein, wobei gilt es muss schriftlich erfolgen und das Datus der Ankunft entscheidet und nicht der Poststempels. Nun wollte ich den Vertrag kündigen aber ich Trottel hab die Frist vergessen. Ich Schrieb also die Kündigung noch Fristgemäß und wollte sie ihm Persönlich am selben Tag noch überreichen. Leider sagte er mir er könne es nicht annehmen weil er eben gerade beim Training ist und ich solle es per Post schicken. Wohl gemerkt 2 Tage vor Frist Ende. Also stecke ich den Umschlag den Briefkasten . Beim nächsten Training sagte er mir die Kündigung kam am 2.Mai erst an also zu spät und wäre somit nicht gültig.

Meine Frage ist jetzt hätte er die kündigung annehmen müssen ?
Und wie komme ich aus dem Vertrag den ich kann es mir als Azubi nicht mehr leisten da es 45 €im Monat sind.

Ich hoffe auch schnelle Antwort Danke

MfG Klemens

-- Editiert von Moderator am 23.05.2017 22:32

-- Thema wurde verschoben am 23.05.2017 22:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Falsche Rubrik, hier geht es nicht um Arbeitsrecht.

Eine Kündigung muss nicht angenommen werden um Gültigkeit zu erwirken. Man muss halt nur nachweisen, dass man sie zeitgerecht übergeben hat. Hätten Sie einen Zeugen über den Inhalt des Schreibens und den Einwurf gehabt, hätten Sie die Kündigung auch einfach in den Briefkasten des Sportvereins stecken können.

So aber haben sie die Frist offensichtlich verpasst und müssen bis zum nächsten Kündigungstermin zahlen, da gibt's nichts drumrum. Der Betreiber hat Sie zwar elegant aufs Glatteis geführt, das ist aber Ihr Problem, nicht seines.

Kündigen Sie am besten jetzt und senden Sie die Kündigung als Einwurfeinschreiben, dann sind Sie in jedem Fall innerhalb der Frist. Lassen Sie sich den Inhalt des Kündigungsschreiben von einem Zeugen bestätigen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich möchte meinen, dass das Schreiben tatsächlich schon zugegangen ist. Wenn der Empfänger live sagen konnte, er könne es gerade nicht annehmen, wohl gar in Kenntnis des Inhalts, dann befand es sich in diesem Moment bereits in seinem Machtbereich. Zweitens ließe sich argumentieren, er hätte den Zugang vereitelt. Drittens ließe sich argumentieren, dass mit der Aufforderung des Trainers, den Brief zu versenden, mündlich von der sonstigen vertraglichen Abrede abgewichen wurde.

Aufs Glatteis hat der Trainer in meinen Augen nur geführt, soweit die Beweisbarkeit problematisch sein könnte. Aber wie wollte man den Zugang denn ohnehin beweisen? Anders, als die nun beschriebenen Umstände beweisbar sind?

0x Hilfreiche Antwort

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