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Kündigung - Rechte, Pflichten, Zeiten - 3/6
del vom 15.06.2000   |   877734 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht

Die Beendigung von befristeten Mietverträgen

Befristete Mietverträge oder so genannte Zeitmietverträge erkennt man an Wendungen wie: "Das Mietverhältnis endet am... .", "Das Mietverhältnis läuft von... .bis... ." oder ähnliches. In einem solchen Fall kann der Mieter nur zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt ausziehen. Ist der Vertrag also für mehrere Jahre geschlossen, kann der Mieter sich nicht vorzeitig aus dem Vertrag lösen, wenn er anderswo einen Job bekommen oder einfach etwas besseres gefunden hat.
Davon Abweichendes gilt nur bei Sonderkündigungsrechten .

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