366.381
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » Kündigung - Rechte, Pflichten, Zeit...

Die Kündigung

15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 914305 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Miete, Mietvertrag, Kündigung

Ein Mietverhältnis kann durch zwei verschiedene Möglichkeiten beendet werden: durch Zeitablauf oder durch Kündigung. Wird der Mietvertrag von vorneherein für eine bestimmte Dauer geschlossen, dann liegt ein Zeitmietvertrag  oder ein befristeter Mietvertrag vor. Ein derartiger Vertrag endet mit Ablauf der festgelegten Frist und bedarf keiner gesonderten Kündigung durch den Mieter bzw. Vermieter.
Ein "normaler" Mietvertrag ist in der Regel unbefristet und enthält kein konkretes Vertragsende. Um hier von dem Vertrag loszukommen, muss gekündigt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links.




Seite: 123456 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Mietkündigung
Seite 2: Unbefristeter Mietvertrag
Seite 3: Befristeter Mietvertrag
Seite 4: Sonderkündigungsrechte
Seite 5: Kündigung durch den Vermieter
Seite 6: Nachmieter

123recht.net ist Rechtspartner von:

366381
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110821
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Stascha Straub
Freiburg
Arbeitsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Vor 60 Jahren kam es zum Volksaufstand in der DDR. Politiker wollen, dass der 17. Juni wieder Feiertag wird. Das ist...