Kündigung Probezeit und Schadenersatz

13. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
johann8507
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Probezeit und Schadenersatz

Hallo

Ich wäre sehr dankbar wenn hier jemand helfen könnte.

Eine Person wird als Handwerker eingestellt obwohl durch schulische Ausbildung keine/kaum praktische Erfahrung vorhanden. Der Betrieb (2 Personenbetrieb falls wichtig), bekommt vom Jobcenter/Arbeitsamt Geld bezahlt weil dieser jemanden einstellt welcher eingelernt werden muss.

Der frisch eingestellte wird auf eine teilweise fertige Baustelle gesteckt und wird kaum eingelernt und kann durch die fehlende Routine nicht alles auf Anhieb und braucht etwas länger nicht weil er sich keine Mühe gibt sondern weil er durch die fehlende Erfahrung überlegen muss und auch weil sein Vorgänger nicht fehlerfrei gearbeitet hat und gekündigt wurde die Fehler ausbessern soll und auch dort erstmal zurecht kommen muss.

Nun ging es dem Chef/Betrieb nicht schnell und gut genug und eine Kündigung mit Frist von 2 Wochen wurde ausgestellt.
Der noch angestellte musste Werkzeug abgeben und sollte nun die 2 Wochen krank machen und zum Arzt gehen.

Da der Angestellte seinen Oktoberlohn noch nicht bekommen hat der am Ende Oktober fällig war fragt er wann der Lohn kommt und bekommt eine Nachricht in der steht, dass die Auszahlung sich verzögert weil die Arbeiten kontrolliert werden müssen und zu klären ist, in wie weit die, durch mangelhafte Ausführung der Arbeiten entstandenenden Mehrkosten verrechnen werden können.
Ein Anwalt würde sich deswegen bald äussern.

Ist dies so rechtens ?
Viele Arbeiten konnten ja nicht zu Ende gemacht werden da der noch angestellte gekündigt wurde und auch krank machen muss statt in den 2 Wochen die fehler zu korrigieren.

Könnte der noch Angstellte mit einer hohen Summe des Schadenersatzes rechnen oder kann nur der einbehalten werden ?


Vielen Dank

Johannes

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wann hat AN dort angefangen, wie lange ist er da und nach welcher Zeit wurde gekündigt? Hintergrund: Im ersten Monat besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

// Der noch Angestellte musste Werkzeug abgeben und sollte nun die 2 Wochen krank machen und zum Arzt gehen.

>> Wenn das eine Anweisung sein soll - Krankfeiern - dann ist sie nicht rechtmäßig.

// und auch krank machen muss

>> nö, muss er keineswegs

// durch mangelhafte Ausführung der Arbeiten entstandenen Mehrkosten verrechnen werden

Dagegen sollte AN sich auf jeden Fall wehren. Eine solche Forderung dürfte unrechtmäßig sein, schon durch den Umstand, dass AG es selbst herbeigeführt hat, dass AN nicht qualifiziert für die Aufgaben war/ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
johann8507
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten.

Beginn der Arbeit juli 2014 und ende oktober kam die kündigung für den AN

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Da der Angestellte seinen Oktoberlohn noch nicht bekommen hat der am Ende Oktober fällig war fragt er wann der Lohn kommt und bekommt eine Nachricht in der steht, dass die Auszahlung sich verzögert weil die Arbeiten kontrolliert werden müssen und zu klären ist, in wie weit die, durch mangelhafte Ausführung der Arbeiten entstandenenden Mehrkosten verrechnen werden können.
Ein Anwalt würde sich deswegen bald äussern.


Wenn der MA keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat, dann kann der AG gar nichts machen.
Die Firma ist selbst schuld, wenn sie einen ohne Einarbeitung Arbeiten selbstständig durchführen lässt, ohne zu Wissen, bestehen beim MA die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten.

In den Fällen gleich Klage beim Amtsgericht einreichen, geht sogar ohne Anwalt, der Rechtspfleger sollte bei der Formulierung helfen.

quote:
Könnte der noch Angstellte mit einer hohen Summe des Schadenersatzes rechnen oder kann nur der einbehalten werden ?

Nein, siehe Bemerkung weiter oben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.734 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen