Kündigung Probezeit - Resturlaub ausbezahlen?

24. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Instinct
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigung Probezeit - Resturlaub ausbezahlen?

Hallo,

Dem AN wird zu Beendigung der Probezeit ohne Nennung eines Grundes gekündigt(Die Probezeit betrug 6 Monate, AN hat 24 Urlaubstage und 3 genommen.). Da er die Kündigung während seiner Krankheit erhalten hat und bis zum Ende des Arbeitsverhältnis krank geschrieben ist, kann er sein Resturlaub von 9 Tagen nicht mehr nehmen. Nun hat er zum Ende des Monats sein Gehalt erhalten, aber nicht die Resturlaubstage ausbezahlt bekommen.

Wie kann er hier weiter vorgehen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

entweder nochmals beim AG nachfragen und auf eine gütliche Einigung hoffen, vielleicht liegt nur ein Versehen vor
oder das Ganze gerichtlich einklagen

ein (vielleicht noch) interessanter Nebenaspekt :
bei einer Probezeitkündigung ohne Angabe von Gründen während einer Erkrankung gilt der Anscheinsbeweis einer Kündigung wegen Krankheit, mit der Folge, daß der AG seiner sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht auch über das Beendigungsdatum des Arbeitsvertrages hinaus nachkommen muß, falls die Erkrankung länger dauert, der AN klagen würde und
der AG diesen Anscheinsbeweis nicht entkräften kann

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Arbeitnehmer kann auch erstmal eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber schicken, am besten per Einschreiben, dass dieser bitte innerhalb von 14 Tagen das ausstehende Urlaubsentgelt bezahlen soll und ansonsten der juristische Weg beschritten wird.
Das hilft oft :grins:


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#3
 Von 
Instinct
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

und wie sieht das aus, wenn der AN im DEZ 2 Wochen Praktikum dort gearbeitet hat. Anschließend im Januar auf 400€ Basis aber 40h die Woche? und erst dann in den Vollzeit Job in der Firma gewechselt ist. Hat er dann auch Anspruch auf die vollen 24 Urlaubstage oder bleibt es hierbei bei den 9?

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Anschließend im Januar auf 400€ Basis aber 40h die Woche? und erst dann in den Vollzeit Job in der Firma gewechselt ist.


Wann begann die geringfügige Beschäftigung, wann wurde der Vertrag auf Vollzeit geändert?
Wann ist die Kündigung zugegangen?

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#5
 Von 
Instinct
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Die geringfügige Beschäftigung begann am 1.1.
Auf Vollzeit wurde am 1.2 geändert.
Gekündigt wurde am 15.7 zum 31.7

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Auch eine geringfügige Beschäftigung ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

In dem Fall mit der Konsequenz, dass längstens nur bis zum 30.6. mit der verkürzten Probezeitkündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB ) hätte gekündigt werden dürfen. Mit der weiteren Konsequenz, dass auch die 6-monatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetztes am 30.6. abgelaufen ist. Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb (§ 23 KschG, mehr als 10AN in Vollzeit) handelt, dann würde seit dem 1.7. das Kündigungschutzsgesetz Anwendung finden und der AG bräuchte einen Grund für die Kündigung.

Das im Vertrag anscheindend ab 1.2. eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wurde spielt diesbezüglich keine Rolle!

Der AN hat also den vollen Urlaubsanspruch, da das Arbeitverhältnis nach dem 30.6. beendet wird. Die Kündigung wäre, sofern die gesetzlichen Fristen gelten und kein Tarifvertrag angewendet wird, frühestens zum 15.8. möglich.

Und u.U. besteht Kündigungsschutz. Sowohl die Klage auf Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist, als auch eine mögliche Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erfolgen. Die Zeit läuft, aber es ist noch nicht zu spät.

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#7
 Von 
Instinct
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie sieht das aus wenn im Vertrag steht das im Austrittsjahr der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat erhält.

Wäre damit die vollen 24 Urlaubstage hinfällig und nur Der Urlaub gelten für die 7 Monate?

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviele Beschäftigte hat denn der Betrieb? Ein neuer Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben?

quote:
Wie sieht das aus wenn im Vertrag steht das im Austrittsjahr der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat erhält.

Wäre damit die vollen 24 Urlaubstage hinfällig und nur Der Urlaub gelten für die 7 Monate?



Die Frage würde auf meiner Liste ganz hinten stehen! Wird ein Tarifvertrag angewendet? Wie lautet die wörtliche Klausel zum Urlaub, 5-oder 6-Tage-Woche?

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#9
 Von 
Instinct
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

einen neuen Arbeitsvertrag gibt es noch nicht.

Ein Tarif wird nicht angewendet. Der Betrieb hat über 50 Mitarbeiter aber kein Betriebsrat.

Im Vertrag steht diesbezüglich:

Im Austrittsjahr erhält der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehen des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr. Der gesetzliche Urlaub bleibt unberührt. Zu viel erhaltenes Urlaubsentgelt ist zurückzuzahlen.

es handelt sich dabei um eine 5 Tage Woche.



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#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Hallo,

einen neuen Arbeitsvertrag gibt es noch nicht.

Ein Tarif wird nicht angewendet. Der Betrieb hat über 50 Mitarbeiter aber kein Betriebsrat.


Möchtest Du in dem Betrieb weiterarbeiten?

quote:


Im Vertrag steht diesbezüglich:

Im Austrittsjahr erhält der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehen des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr. Der gesetzliche Urlaub bleibt unberührt. Zu viel erhaltenes Urlaubsentgelt ist zurückzuzahlen.

es handelt sich dabei um eine 5 Tage Woche.


Die Klausel halte ich für ungültig; da Du in der zweiten Hälfte des Jahres gekündigt wurdest, steht Dir IMHO der volle Urlaubsanspruch zu. Aber das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.

Wenn Du in dem Betrieb weiterarbeiten möchtest, solltest Du gegen die Kündigung klagen. Soweit ich das sehe, hat der AG keine Chance, Dich ohne Angaben von Gründen zu kündigen - mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen und mehr als 6 Monate Arbeitsverhältnis stehen da auf Deiner Seite.

Was meinen die Experten?

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#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz.


Sehe ich genau so.

Wenn man keinen neuen Job hat, dann sollte man klagen und wenigstens noch die 14 Tage Kündigungsfrist herausholen, idealerweise mehr.

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#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Klage kannst Du beim Arbeitsgericht beim Rechtshelfer erheben (ist kostenlos, aber Du musst Dich in der Verhandung - erstmal Güteverhandlung, die auf einen Konmpromiss oder sprich eine Abfindung hinausläuftr - selbst vertreten).

Ideal wäre hier eine Rechtsschutzversicherung. Hast Du die?

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