Hallo
Ich habe Paarship an einem Donnerstag mit einer 6 Monatslaufzeit gekauft.
Am Freitag habe ich es mir anders überlegt und via FAX eine sofortige Kündigung eingereicht.
Am Samstag und Sonntag kamen wohl 2 Kontakte zustande, für die Paarship nun 140€ abgebucht hat.
Die hatten nämlich erst am Montag reagiert und meine Kündigung auch durchgezogen (sprich: mein Account als Free-Account eingestuft)
Nun die Frage:
Ich habe ja rechtmäßig innerhalb von 14 tagen (also nach einem Tag um genau zu sein) gekündigt.
Und bis zu meiner Kündigung habe ich keine Kontakte zu anderen Paarship Benutzern gehabt.
Können die mir dennoch die 2 Kontakte berrechnen, wenn die nach der Kündigung zustande kamen?
Oder gilt meine Kündigung erst dann, wenn ich die Bestätigung von Paarship erhalte?
Kündigung Paarship nach 1 Tag
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ja, die können durchaus quasi die Kontakte berechnen. Aber nicht mit 140€.
Parship darf eigentlich nur anteilig Geld verlangen. Also von den 6 Monaten runtergerechnet auf die paar Tage, wo es genutzt hattest. Stur bleiben und denen deutlich schreiben, dass die keine 140€ kriegen. Falls sie schon abgebucht haben, denen 7 Tage Frist setzen für die Gutschrift, andernfalls Rücklastschrift ankündigen und nur das durchsetzbare überweisen. So würde ich es machen.
Naja das habe ich verstanden...
mein Problem ist doch:
Ich kündige via FAX am Freitag...
Weil mein Konto noch bis Montag aktiv war, sind am Wochenende 2 Kontakte zustande gekommen.
Also NACH meiner Kündigung.
Und genau das berrechnen die mir.
Das verstehe ich nicht!
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Na und? Die Kontakte kann und darf Parship nicht berechnen. So einfach ist das. Da gibt es genug Gerichtsurteile, vorwiegend beispielsweise gegen ElitePartner. egal wie die es versuchen, dort irgendeinen Wertersatz zu verargumentieren... Im Normalfall funktioniert das vor Gericht nicht.
Die Kontakte sind nun mal nichts Wert. Es zählt als Bemessung die anteilige Nutzungszeit.
Zitat:Das verstehe ich nicht!
Groben Unfug oder mit anderen Worten "Abzocke" muss man auch nicht verstehen.
Ich würde denen folgendes schreiben: "Werter Anbieter. Ihre Berechnung ist grober Unfug, sie wissen das auch. Ich zahle maximal den anteilig auf die Nutzungstage heruntergerechneten Preis. Maximal XX€. Sie werden mir binnen 7 Tagen das Geld entsprechend anteilig wieder zurück buchen. Bei Weigerung werde ich eine Rücklastschrift veranlassen und den geminderten preis selbst überweisen. Ich diskutiere nicht und auch Inkassounternehmen oder Anwälte werden mich nicht beeindrucken. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an, also klagen sie oder lassen Sie mich in Ruhe. Gerne informiere ich auch die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentralen mit Bitte, sie kostenpflichtig abzumahnen. Darüber hinaus begreife ich jede weitere Drohung, beispielsweise von Inkassounternehmen, als Drohung und werde dies zur Anzeige bringen."
Danach würde ich schweigen. Aus meiner Sicht ist der Fall klar.
Ich danke dir!
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