Kündigung Mobilfunkvertrag aufgrund schlechter Gesprächsqualität

26. August 2017 Thema abonnieren
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DerPilz
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(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Kündigung Mobilfunkvertrag aufgrund schlechter Gesprächsqualität

Hallo zusammen,

ich habe einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone, den ich auch sehr gern nutze. Seit einigen Wochen habe ich aber mit erheblichen Einbußen bei der Gesprächsqualität zu kämpfen und das egal ob ich über LTE (VoLTE) oder WLAN (WiFi-Calling) telefoniere. Vodafone selber gibt auf dessen Seiten an, dass man bei diesen Techniken von einem "blitzschnellen Rufaufbau" und "hervorragender" bzw. "bester Gesprächsqualität" profitiert wenn man über VoLTE oder WiFi-Calling telefoniert. Mein Smartphone, ein Galaxy S8, ist kompatibel zu diesen Technologien und wurde mit der Vodafoneeigenen Netzbetreiberfirmware bestückt. Das WLAN kann auch nicht ursächlich für diese Qualitätseinbußen sein, denn mein Anschluss mit 400 Mbit/Sekunde im Down- und 20 Mbit/Sekunde im Upload ist dafür definitiv geeignet. Das Smartphone befindet sich im wenig genutzten 5 GHz-WLAN-Frequenzband und auch mit anderen Geräten (Galaxy S5 und Xperia Z5, jeweils mit entsprechender Firmware) sieht es nicht besser aus. Mir wurde von dem rosa Riesen testweise eine Vertragskarte zur Verfügung gestellt, mit der ich überprüfen konnte ob WiFi-Calling und VoLTE grundsätzlich nutzbar sind. Ich war erstaunt wie gut die Gesprächsqualität war, sowohl ins Festnetz, als auch in die anderen Mobilfunknetze. Auch die Rufaufbauzeiten waren deutlich kürzer als bei Vodafone. Bei Vodafone dauert es immer knapp 10 Sekunden bis das ein Freizeichen erklingt, egal bei welchem Ziel (Festnetz, Vodafone oder andere Mobilfunknetze), das ist für VoLTE und WiFi-Calling wesentlich zu lang, zumal auch hier Vodafone "blitzschnelle Rufaufbauzeiten" angibt. Auch darüber habe ich mich beschwert.

Ich habe mich daher schon per Fax und über die Community an Vodafone gewandt, halte Kontakt zu einem Moderator der Community, der mir aber scheinbar auch nicht helfen kann. Auf die Faxe wurde bisweilen noch überhaupt nicht reagiert, die dort gesetzten Fristen (einmal 10 Tage vom 29.07.2017 bis 10.08.2017 und dann weitere 11 Tage bis zum 21.08.2017) wurden allesamt nicht eingehalten. Bis heute besteht die Störung weiterhin. Ich habe einen Vertrag ohne Smartphone, also "SIMOnly".

Meine Frage ist nun ob ich deswegen das Recht hätte den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ich meine, der Netzbetreiber bewirbt auf dessen Seiten ja VoLTE und WiFi-Calling, des Weiteren ist gerade WiFi-Calling auch eine Tarifoption, die in einigen Tarifen entgeltpflichtig ist, sodass ich auch deswegen eigentlich einen Anspruch auf Funktionsfähigkeit herleiten könnte, oder nicht?

Ich hoffe sehr hier einige Antworten zu finden, damit ich weiß wie ich mit dem Thema umzugehen habe.

Gruß

DerPilz

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55 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
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Weiser
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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Das ist nicht so ganz wahr, denn ich habe die Tarifoption für das WiFi-Calling gebucht, weil ich mir dadurch eine bessere Gesprächsqualität erhofft habe. Ich wohne in einer Mietwohnung, in der aufgrund der Bausubstanz das Netz schlecht zu empfangen ist, ähnlich wie im Keller. Daher kam mir das WiFi-Calling gerade Recht und ich beauftragte dieses natürlich nach Vertragsschluss. Ich war zuvor schon bei O2 und konnte ihr, entgegen anderslautender Aussagen das WiFi-Calling nicht nutzen, musste mir daher einen anderen Anbieter, bei dem dies möglich ist, suchen. Ich war froh als ich Vodafone fand, die dies konnten. Aufgrund der Flat für MMS in alle deutschen Netze, die es so bei keinem anderen Netzbetreiber oder Anbieter gibt, und weil ich keinen dieser Messenger wie Whatsapp mehr nutze, entschied ich mich für Vodafone und nicht direkt für die Telekom. Nun muss ich aber feststellen dass die Gespräche zumeist sehr undeutlich sind und das kann doch nicht sein. Die Sicherstellung der Telefonie gehört doch, wenn ich das richtig sehe, zur Hauptleistungspflicht des Anbieters, oder nicht? Wozu sonst braucht man einen Mobilfunkanschluss? SMS ist ein Nebenprodukt, welches aber auch dazugehört, primär wurden Mobilfunkanschlüsse aber zum mobilen Telefonieren entwickelt und konzipiert, daher muss dies doch problemfrei möglich sein, oder sehe ich das falsch?

Gruß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
primär wurden Mobilfunkanschlüsse aber zum mobilen Telefonieren entwickelt und konzipiert, daher muss dies doch problemfrei möglich sein, oder sehe ich das falsch?

Ja, das sieht man falsch.

Bekanntermaßen gibt es bei Mobilfung schon immer Einschränkungen, was das Thema "problemfrei telefonieren" angeht. Auch wenn es sich in den letzen Jahren stark verbessert hat, "problemfrei telefonieren" ist noch keine Realität.



Zitat (von DerPilz):
Die Sicherstellung der Telefonie gehört doch, wenn ich das richtig sehe, zur Hauptleistungspflicht des Anbieters, oder nicht?

Nur im Rahmen des technisch möglichen.



Zitat (von DerPilz):
Das ist nicht so ganz wahr, denn ich habe die Tarifoption für das WiFi-Calling gebucht, weil ich mir dadurch eine bessere Gesprächsqualität erhofft habe.

Deine Hoffnung ist aber schlicht und ergreifend keine zugesicherte Eigenschaft.



Haftung für Werbung ist keine Unmöglichkeit, aber mit einigen Hürden verbunden.

Bei einer Berichtigung der Werbung in gleichwertiger Weise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. durch die vertragliche Vereinbarung) entfällt die Haftung.
Die Haftung entfällt auch bei Nichteignung der Werbung, die Kaufentscheidung beeinflussen zu können.



Also mal schauen
- wie genau war die Werbung zu demZeitpunkt formuliert?
- was genau wurde denn überhaupt vertraglich vereinbart?
- was wurde in welchen Rahmen nachweisbar zugesichert?



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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Man kann sich ja die "Werbung" selbst mal durchlesen https://www.vodafone.de/hilfe/mobiles-telefonieren/wifi-calling.html#was-ist-wifi-calling und https://www.vodafone.de/hilfe/mobiles-telefonieren/volte.html#was-ist-volte

Also telefonieren sollte in unserer heutigen Zeit ohne Ruckeln, Rauschen und Unterbrechungen durchaus möglich sein, vor allem wenn dies über das WLAN geschieht, wo normalerweise eine stabilere Verbindung zur Verfügung steht als über das klassische Mobilfunknetz. Es funktioniert aber mit keiner Technik: LTE (VoLTE), WLAN (WiFi-Calling) oder 3G und auch im reinen GSM-Netz kommt es zu Störungen.

Die Werbung kann nun ja angesehen werden. Vertraglich wurde mit mir, nachdem ich den Vertrag eingegangen bin, das übliche vereinbart. Mit mir wurde nicht besprochen dass ich mit solchen Problemen zu rechnen habe, die das Telefonieren in den Situationen faktisch unmöglich machen, sodass ich auf andere Anschlüsse ausweichen muss. Bei Buchung der Option "WiFi-Calling" wurde ich auf die o.g. Internetseite verwiesen, daher ist diese, wenn ich das richtig verstehe, Bestandteil des Vertrags.

Gruß

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Schwachstelle bei WLAN-Calling ist der Transport über ein WLAN-Netz, für das VF evtl. nicht verantwortlich ist. Oder ist es VF-Kabelnetz (KD)?
Gerade die Kabelnetze sind gut zum Surfen, machen aber so manche unschöne Dinge (CG-NAT, u.a.m).
Wurde die SIM mit GSM und 3G in einem anderen Gerät an einem anderen Ort getestet?

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja sicher, das ist alles geschehen, bevor die Störung bei Vodafone gemeldet wurde. Ich neige nicht dazu Störungen zu melden ohne mir sicher zu sein das es nicht an meinem Endgerät liegt. Es wurde ein Samsung Galaxy S5 und ein Sony Xperia Z5 zum Testen genommen. Es wurde auch mit GSM und 3G geprüft. Die Probleme treten mitunter auch unterwegs auf, aber insbesondere zu Hause, wo ich ja WiFi-Calling wegen des schlechten Empfangs extra gebucht habe, nachdem ich mich darüber informierte. Daher geht es mir um die Telefonie zu Hause. Ich möchte das der Mobilfunkanschluss meinen Festnetzanschluss ersetzt, das geht aber nur dann, wenn ich auch ordentlich telefonieren kann. Vodafone spricht bei WiFi-Calling und VoLTE davon, dass man die Gespräche in "hervorragender" bzw. "bester" Gesprächsqualität führen kann, also in HD-Voice, aber das ist in meinem Fall bei keinem Gespräch gegeben, auch nicht innerhalb des Vodafone-Netzes, wo im Übrigen der noch bessere Codec für "Crystal Clear" funktionieren soll.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Oder ist es VF-Kabelnetz (KD)?

Selbst dann könnte noch die WLAN Verbindung fehlerhaft sein, das müsste der Kunde erst mal nachweisen, das die nicht fehlerbehaftet ist.



Zitat (von DerPilz):
Vertraglich wurde mit mir, nachdem ich den Vertrag eingegangen bin, das übliche vereinbart.

Also, das eine dauerhaft fehlerfreie Verbindung in bester Qualität technisch nicht möglich ist und von den Bedingungen der Umgebung abhängig ist.

Oder mit den Worten des Anbieters:
Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der
verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.




Zitat (von DerPilz):
Mit mir wurde nicht besprochen dass ich mit solchen Problemen zu rechnen habe, die das Telefonieren in den Situationen faktisch unmöglich machen, sodass ich auf andere Anschlüsse ausweichen muss.

Nunja, es ist durchaus unüblich das man einen Vorleser zur Seite gestellt bekommt. Lesen muss man die vertraglichen Vereinbarung immer noch selber.



Zitat (von DerPilz):
. Auf die Faxe wurde bisweilen noch überhaupt nicht reagiert, die dort gesetzten Fristen (einmal 10 Tage vom 29.07.2017 bis 10.08.2017 und dann weitere 11 Tage bis zum 21.08.2017) wurden allesamt nicht eingehalten.

Ich würde ja mal auf etwas mit gerichtsfestem Zustellnachwesi umsteigen.

War das beigefügte Störung-Protokoll denn detailliert (also genaues Datum und Uhrzeit der Störung) oder nur Datum und Uhrzeit des Gespräches?



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#8
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich kann einfach nicht glauben das man heutzutage, wo wir schon bei 5G sind, immer noch mit Problemen und derartigen Störungen bei der einfachen Telefonie rechnen muss. Das ich das Internet nicht überall nutzen kann sehe ich ja ein, weil es hier wirklich zu Einschränkungen wegen der Topographie und der Bausubstanz eines Hauses kommen kann. Telefonate sollten aber doch zu führen sein und zwar ohne ständiges Ruckeln, Rauschen und Aussetzer, oder nicht? Das eingesetzte Endgerät ist vollkommen in Ordnung, es wird mit der von Vodafone herausgebrachten Netzbetreiberfirmware betrieben, beim Test mit einer SIM der Telekom funktionierte es ja auch einwandfrei an derselben Anschrift und mit dem gleichen Endgerät.

Ich habe einen gerichtsfesten Zustellnachweis. Die Sendeberichte meines Faxes enthalten eine Abbildung des gesendeten Faxes, besser kann ein Nachweis kaum sein. Selbst bei einem Einschreiben mit Rückschein kann ich nicht belegen WAS ich versendet habe, sondern nur DAS ich WAS versendet habe, dies könnte aber theoretisch auch ein leeres Blatt Papier sein. Wo ist hier die Gerichtsfestigkeit? Da ist der Faxsendebericht schon wesentlich besser.

Ich habe im Störungsprotokoll festgehalten wann die Störungen auftraten, mit Datum, Uhrzeit, Zielrufnummer bzw. Empfangsrufnummer (wenn ich angerufen wurde).

Gruß

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Das ich das Internet nicht überall nutzen kann sehe ich ja ein, weil es hier wirklich zu Einschränkungen wegen der Topographie und der Bausubstanz eines Hauses kommen kann.

Und bei Funkwellen soll es jetzt warum genau besser sein?
Die sind ja rein physikalisch noch leichter zu stören / störanfälliger, als ein Kabel.




Zitat (von DerPilz):
Die Sendeberichte meines Faxes enthalten eine Abbildung des gesendeten Faxes, besser kann ein Nachweis kaum sein.

Die kann man super selbermachen. So ein Fax ist der schlechteste Nachweis, der kommt gleich nach "nichts".

Einschreiben ist da schon gerichtsfester. Beim "Einschreiben hatte nur leere Blatt" liegt die Beweislast für diese Behauptung beim Empfänger.

Wirklich gerichtsfest wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher.



Ich würde das ganze jetzt nochmals mit Verweis auf die beiden Faxe, den aktualisierten Protokollen und aktualisierter Fristsetzung nach Datum (14 Tage) per Gerichtsvollzieher senden.

Nach fruchtlosem Fristablauf könnte man überlegen den Vertrag fristlos kündigen und die Einzugsermächtigung entziehen.
Ist halt ein gewisses Risiko dabei, das ein Gericht die Störungen als "Vertraglich vereinbart" und "zumutbar" ansieht.



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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das die ganze Technik ab LTE/VoLTE und WifiCalling fehleranfälliger und unzuverlässiger ist, sollte sich eigentlich allgemein rumgesprochen haben. Alles andere ist unseriöses Marketinggesülze, das aber meist keinen Ansatzpunkt für rechtliche Schritte bietet. Egal ob Vodafone-, O2 oder Telekom-Supportforen - bei Problemen wird immer geraten LTE abzuschalten und eben nicht WifiCalling zu verwenden, u.a. wegen Kostenfallen. Durch die Verflechtung mit der Firmware des Gerätes wird es enorm schwer einen Nachweis über eine Vertragsverletzung seitens des Providers zu führen. So was sollte man vorher ausgiebig testen und sich erst dann vertraglich binden.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Problem scheint ja darin zu liegen, dass Telofonieren sowohl über Mobilfunk als auch über WLAN grundsätzlich geht, nur halt nicht in Top-Qualität.
Und die Top-Qualität hat der Anbieter nicht verbindlich zugesagt.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und die Top-Qualität hat der Anbieter nicht verbindlich zugesagt.

Zumindest nicht für 100% der Zeit an der telefoniert wird.

Wo da jetzt die Grenze der "Zumutbarkeit" liegt, wird dann ein Gericht festtstellen müssen. Wobei es auch fraglich ist, ob ein Diensteanbieter so eine Feststellung überhaupt anstrebt - oder lieber den Kunden ziehen lässt.



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#14
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

also ich habe es ja auch mit anderen Geräten, wie dem Xperia Z5 getestet, das Galaxy S5 unterstützt kein WiFi-Calling, daher fällt dieses damit weg. Mit dem Z5 ging es aber auch nicht problemfrei.

Was nun die Zusage des Anbieters betrifft, so habe ich doch auf eine Internetseite verwiesen, in der beschrieben ist wie sich WiFi-Calling bei Vodafone verhält. Hier wird angegeben, dass man von "blitzschnellen Rufaufbauzeiten" und "hervorragender" bzw. "bester" Gesprächsqualität profitiert. Ist das echt unverbindlich? Wenn ich sage, der Kunde erhält, wenn er über mich über WLAN telefoniert die beste Gesprächsqualität, muss ich diese also nicht liefern? Das ist interessant. Wozu gibt es denn dann Verträge, in denen festgehalten ist, dass ich "WiFi-Calling" gebucht habe und Vodafone auf genau diese Internetseite verweist, wenn ich mich beschwert habe? Das zum Thema, der Anbieter hat keine Top-Qualität zugesagt. Was ist denn Top-Qualität, wenn nicht HD-Voice? Genau der Begriff "HD-Voice" fällt in der Beschreibung zu WiFi-Calling und wurde von mir nicht ausgedacht.

Ich habe mich nun einmal erkundigt. Werbeaussagen eines Verkäufers oder Herstellers sind rechtlich verbindlich. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Kaufsache keinen Sachmangel hat. Mangelhaft ist die gekaufte Sache dann, wenn sie bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Beschreibt der Verkäufer vor oder beim Vertragsabschluss die Eigenschaften der verkauften Sache, werden diese zum Inhalt der Vereinbarung.

Zur Beschaffenheit einer Sache gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann. Derjenige, der seiner Kaufentscheidung derartige öffentliche Äußerungen zugrunde legt, darf also auf die inhaltliche Richtigkeit vertrauen.



-- Editiert von DerPilz am 27.08.2017 19:04

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#15
 Von 
drkabo
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Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich habe mich nun einmal erkundigt. Werbeaussagen eines Verkäufers oder Herstellers sind rechtlich verbindlich.
Das ist auch grundsätzlich richtig. Wenn man konkrete Eigenschaften verspricht, muss man die auch einhalten. Ein Autobauer, der in der Werbung 300 PS und Anhängerkupplung verspricht, muss auch ein Auto mit 300 PS und Anhängerkupplung liefern.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Kaufsache keinen Sachmangel hat. Mangelhaft ist die gekaufte Sache dann, wenn sie bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Auch richtig. Das Problem ist halt, welche Eigenschaft genau vereinbart ist.

Beschreibt der Verkäufer vor oder beim Vertragsabschluss die Eigenschaften der verkauften Sache, werden diese zum Inhalt der Vereinbarung.
Und hier ist halt der Knackpunkt. "Top-Qualität" ist keine Eigenschaftsbeschreibung, sondern eine Anpreisung - so wie "Das beste Persil aller Zeiten".
Hätte der Anbieter mit "Rufaufbau innerhalb von 2 Sekunden" geworben, dann wäre das eine Eigenschaftsbeschreibung.

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#16
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Er wirbt mit HD-Voice, reicht das nicht? Das ist eine Eigenschaft. HD-Voice ist spezifiziert mit dem Codec G.722-HD und damit eine Eigenschaft, oder sehe ich das falsch?

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#17
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Einfach #12 noch mal lesen ...



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#18
 Von 
DerPilz
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Praktikant
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Der Anbieter sichert doch Top-Qualität zu:

"Ihre Vorteile bei WiFi Calling:

Besserer Empfang in geschlossenen Räumen durch WLAN-Nutzung. Zum Beispiel bei dicken Betonwänden und speziellen Glas-Fassaden. Diese schirmen sonst das Mobilfunknetz ab.
Blitzschnelle Rufaufbauzeiten.
Beste Sprachqualität mit HD-Voice."

https://www.vodafone.de/hilfe/mobiles-telefonieren/wifi-calling.html#was-ist-wifi-calling

oder

"Ihre Vorteile bei VoLTE:

Blitzschnelle Rufaufbauzeiten im Vergleich zu 2G und 3G.
Hervorragende Sprachqualität durch HD-Voice."

https://www.vodafone.de/hilfe/mobiles-telefonieren/volte.html#was-ist-volte

In beiden Fällen wird mit HD-Voice geworben. Wo ist das unklar oder unpräzise?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
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(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Er wirbt mit HD-Voice, reicht das nicht? Das ist eine Eigenschaft. HD-Voice ist spezifiziert mit dem Codec G.722-HD und damit eine Eigenschaft, oder sehe ich das falsch?
Hm. Wenn er zusichert, dass Codec G.722 verwendet wird, dann muss auch G.722 geliefert werden. Aber haben Sie einen Beweis dafür, dass der Anbieter einen anderen Codec als G.722 verwendet und das die Ursache der Störung ist?
(Worauf ich hinaus will: HDTV ist beispielsweise durch H.265 definiert. Aber wenn das Bild aussetzt, dann liegt das nicht am Codec, sondern an der schlechten Signalstärke/Signalqualität. Ich kann also nicht beim Gerätehersteller reklamieren, da das TV-Gerät des richtigen, beworbenen Codec verwendet.)

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, habe ich. Ich habe schon mit mehreren VoIP-Anbietern gesprochen/geschrieben, die von sich aus den Codec G.722-HD anbieten und unterstützen, aber bei denen vonseiten Vodafone dieser Codec nicht angefragt wird, hier wird mit dem älteren Codec G.711 angefragt. Von Vodafone selber habe ich diese Information ebenfalls erhalten, hier die Mitteilung, die ich vor wenigen Tagen diesbezüglich von Vodafone erhielt:

"Es gibt kein HD Voice zu anderen Netzbetreibern oder ins Festnetz (hier ließe sich ggfs. nicht nachvollziehen, wie eine schlechte Sprachqualität zustande kommt). Rufaufbauzeiten und Sprachqualität sind natürlich bei den jeweiligen Netzen unterschiedlich. HD Voice ist nur innerhalb unseres Netz gewähleistet. Sprachqualität bei Wifi Calling kann von uns überhaupt nicht gewähleistet werden, weil niemend die Anschlußsituation vor Ort kennt und prüfen kann, da es kein Bestandteil des Mobilfunknetzes ist. Dass z.B. die Telekom hier schneller und hörbar auch besser im VOLTE Bereich ist liegt daran, dass die Telekom eine ganz andere Infrastruktur hat (dort sind die LTE Stationen über Glasfaser an ihr Netz angebunden). Ein Fehler konnte nicht festgestellt werden."

Dies widerspricht meiner Meinung nach dem, was auf den Internetseiten von Vodafone zu VoLTE und WiFi-Calling beschrieben wird. Daher sollte ich hier doch ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, oder nicht?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn er zusichert, dass Codec G.722 verwendet wird,

Hat man aber nicht.


Im übrigen muss die gesammte Kette den Codec unterstützen. Wenn der Empfänger das also nicht unterstützt / zur Verfügung stellt, dann hat man halt nur noch den höchsten gemeinsamen Codec.
Ohne das der Telefonieanbieter was dafür kann, ohne das er dafür verantwortlich wäre.
Ohne das daraus ein Kündigungrecht entstehen würde.



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#23
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ach, was sind denn dann die Angaben auf deren Internetseiten? Dort wird der HD-Codec doch zugesichert, diesen erhalte ich aber nicht. Wie sich nun ja herausgestellt hat, haftet Vodafone für diese Aussagen auf deren Seiten und da wird mit HD-Voice geworben. Ich konnte ja im Vorfeld nicht wissen das ich derartige Probleme bekomme, sonst hätte ich den Vertrag nie abgeschlossen. Daher bin ich an einer weiteren Zusammenarbeit nicht interessiert. Ich wollte den Anschluss als Festnetzersatz verwenden, was sich ja nun wohl erledigt hat. Es kann doch nicht sein das Vodafone damit durchkommt und ich gar keine Möglichkeiten habe dagegen anzugehen. Ich kann mit dem Anschluss nicht telefonieren und das kann ja wohl auch nicht sein. Ich bin weiterhin der Meinung dass Vodafone für die Aussagen auf deren Seiten verantwortlich ist und Verantwortung übernehmen muss und daher HD-Voice auch zur Verfügung stellen muss. Dies geht aber nicht, wie VF nun ja klargestellt hat. Es geht auch nicht, das ich überhaupt nicht telefonieren kann und dennoch für einen mangelhaften Anschluss bezahlen muss.

Nur mal so nebenbei: Auch innerhalb des Vodafone-Netzes funktioniert dies nicht und dafür ist Vodafone auch verantwortlich. Ich habe mit verschiedenen Leuten telefoniert, die ihren Vertrag im Vodafone-Netz haben.

-- Editiert von DerPilz am 27.08.2017 23:49

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#25
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich weiß nicht alles besser, aber ich verstehe nicht warum VF auf der einen Seite behaupten darf HD-Voice gehört zu WiFi-Calling und VoLTE und dies dann nicht einhalten muss, wenngleich hier im Forum ja bereits geklärt wurde dass VF für deren Werbeaussagen auch verantwortlich ist. Auf den Internetseiten ist von einer Beschränkung von HD-Voice nichts zu lesen, daher kann ich als Kunde doch davon ausgehen, dass ich dieses, wenn nicht dauerhaft, dann aber wenigstens meistens nutzen kann. Mehr will ich doch überhaupt nicht. Würde sich hier keiner ärgern, wenn er einen Vertrag hätte, mit dem er nicht telefonieren kann? Wer will für einen Vertrag bezahlen, mit dem die Hauptsache, die Telefonie, nicht funktioniert? Ich kann mir nicht vorstellen dass irgendjemand Freudensprünge macht.

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#26
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich will hier mit keinem Streit beginnen, aber es kann doch nun wirklich nicht sein, dass ich für einen Vertrag bezahlen muss, den ich nicht, wie zu erwarten ist, nutzen kann. Wäre die Telefonie mit einer einigermaßenen Qualität möglich, würde ich nichts machen, ich möchte allein schon wegen der MMS-Flat, die Vodafone als einziger Anbieter bereithält, dort bleiben. HD-Voice ist wünschenswert, aber kein Muss. Aber wenn man die Leute aufgrund der Aussetzer, des Ruckelns und der Unterbrechungen nicht versteht ist dies schon nervig. Das kann nicht im Sinne eines Vertrags sein, der eine Telefonie beinhaltet. Genau deswegen richte ich auch immer, wenn ich nach Hause komme oder mich anderswo aufhalte, wo ein Festnetzanschluss griffbereit ist, eine Rufumleitung für alle Anrufe ein. Diese ist mit meiner Grundgebühr abgegolten und wird nicht noch separat berechnet. Ich würde aber gern auf meinen Festnetzanschluss verzichten, denn wozu soll ich zwei Flatrates bezahlen, wenn der Handyvertrag eine enthält? Es geht mir also nicht darum irgendwie Stunk zu machen, sondern einfach aus einem Vertrag heraus zu kommen, der wirklich nur schlecht nutzbar ist.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
aber es kann doch nun wirklich nicht sein, dass ich für einen Vertrag bezahlen muss, den ich nicht, wie zu erwarten ist, nutzen kann.

Wie schon gesagt, Deine Hoffung ist nicht einklagbar.
Vor Gericht benötigt es Fakten.

Ich frage mich, wie man z.B. den Beweis erbringen will das die Gegenseite überhaupt den "Codec G.722-HD" während des Telefonates verwendet hat?


Ansonsten einfach nochmal gerichtfest Frist setzen (oder auch nicht wenn man an den Faxbericht glaubt).

Und wenn man nicht zahlen will, dann bleibt halt nur kündigen und Zahlung einstellen.

Entweder wird das dann vor Gericht geklärt (mit den bekannten Risiken) oder nicht.



Zitat (von DerPilz):
wenngleich hier im Forum ja bereits geklärt wurde dass VF für deren Werbeaussagen auch verantwortlich ist.

Nein, wurde es nicht. In Gegenteil ...



Zitat (von DerPilz):
Dort wird der HD-Codec doch zugesichert

Ich konnte dort keine Zusicherung des "Codec G.722-HD" finden...



Entweder verstehtst Du tatsächlich nicht was wir hier schreiben oder Dein Hirn erbringt eine Freud’sche Fehlleistungen in dem es sich alles so zurechtbiegt wie Du es Dir wünschst.



Signatur:

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#28
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich will hier keinen aufregen, oder so. Die Frage nach dem HD-Codec wird doch damit beantwortet:

"Damit telefonieren Sie über WLAN (WiFi) und erreichen eine bessere Gesprächsqualität. Auch da, wo Sie keine Mobilfunk-Versorgung haben. Ist Ihr Smartphone mit einem WLAN-Netz verbunden, baut es darüber eine Verbindung zu unserem Mobilfunknetz auf.
Ihr Smartphone merkt sich bekannte WLAN-Netze. Sind Sie in der Nähe, verbindet es sich automatisch und Sie telefonieren über WLAN.

Ihre Vorteile bei WiFi Calling:

Besserer Empfang in geschlossenen Räumen durch WLAN-Nutzung. Zum Beispiel bei dicken Betonwänden und speziellen Glas-Fassaden. Diese schirmen sonst das Mobilfunknetz ab.
Blitzschnelle Rufaufbauzeiten.
Beste Sprachqualität mit HD-Voice."

und

"VoLTE steht für Voice over LTE. Bisher war LTE ein reines Datennetz. Beim Telefonieren haben Sie automatisch eine Verbindung über 2G oder 3G aufgebaut. Mit VoLTE telefonieren Sie jetzt direkt übers 4G-Netz.

Ihre Vorteile bei VoLTE:

Blitzschnelle Rufaufbauzeiten im Vergleich zu 2G und 3G.
Hervorragende Sprachqualität durch HD-Voice.
Parallele Datennutzung möglich. Die Datenverbindung bleibt während des Anrufs bestehen.
Verbesserter Empfang mit LTE in Gebäuden durch Nutzung der 800 MHz-Frequenz.
Mit VoLTE telefonieren Sie aktuell nur im deutschen Vodafone-Netz. Im Ausland telefonieren Sie weiterhin über 2G oder 3G."

Was bedeutet denn dann "Hervorragende Sprachqualität durch HD-Voice" bzw. "Beste Sprachqualität mit HD-Voice", wenn ich fragen darf?

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#29
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Also der Moderator, mit dem ich in der Vodafone Community bezüglich dieser Probleme Kontakt hatte, teilte mir heute Vormittag mit, dass meiner außerordentlichen Kündigung stattgegeben wird. Ich kann mir aussuchen ob ich die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehme oder der Vertrag ohne Portierung vorzeitig zu sofort beendet wird. Ich werde mich wohl für eine neue Nummer bei der Telekom entscheiden, weil die einmaligen Kosten ansonsten durch die Decke gehen und dies zusammen mit den monatlichen Kosten zu teuer würde.

Natürlich muss nun noch geklärt werden ob die Telekom einem Vertragsschluss von mir nochmals zustimmen, aber da habe ich keine großen Sorgen. Wenn sie es seinerzeit getan haben, was sollte dann jetzt dagegen sprechen?

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 28.08.2017 14:12

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