Hallo!
Vorab: Ich habe im April 2016 einen Mietvertrag
für eine EIN-Zimmer-Wohnung abgeschlossen - dieser beinhaltet eine 2-jährige Mindestmietlaufzeit.
Aus berichtigtem Interesse (Härtefall) habe ich die Wohnung im November 2016 zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und einen Nachmieter vorgeschlagen.
Ich musste die Wohnung kündigen, da ich mit meiner Frau ein Kind erwarte und eine EIN-Zimmer-Wohnung definitiv zu klein ist.
Bei dem Nachmieter handelt es sich um einen Freund, der seit November schon eingezogen ist, da ich sofort raus wollte um bei meiner Familie zu sein. Der Freund hat mir die Miete 1 zu 1 überwiesen, sodass ich keinen Gewinn habe und das volle Risiko trage falls etwas passiert. Dadurch muss ich nun Strafe bezüglich unerlaubter Untervermietung zahlen (50 €/Monat). Habe ich akzeptiert, da dies in meinem Vertrag geregelt ist.
Dadurch wurde aber nun mein Freund abgelehnt und meine Frage ist, ob das ein rechtsgültiger Grund ist? Ich kann darüber nichts finden und lese immer nur, dass ich ab sofort meine Zahlung einstellen kann und aus dem Mietvertrag raus bin. Ist das so richtig?
Nächste Woche spreche ich mit einem Anwalt darüber, vielleicht hat aber hier schon jemand eine Antwort – ich danke euch im Voraus!
Kündigung Mietwohnung - Nachmieter Ablehnung rechtens?
2. Februar 2017
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Frage vom 2. Februar 2017 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietwohnung - Nachmieter Ablehnung rechtens?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2017 | 19:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Klar, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, er muss ihn nicht akzeptieren. Seit wann ist Schwangerschaft ein Härtefall?
#2
Antwort vom 2. Februar 2017 | 20:29
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Vielleicht ist ja der Vermieter für die Schwangerschaft verantwortlichZitatSeit wann ist Schwangerschaft ein Härtefall? :
Aber Spass beiseite
Zitatund lese immer nur, dass ich ab sofort meine Zahlung einstellen kann und aus dem Mietvertrag raus bin. Ist das so richtig? :
Nein, so ist das klar falsch
Wo ist denn so was zu lesen und gleich noch "immer"?
Ggf mal hier lesen
http://www.mietrecht.org/kuendigung/schwangerschaft-kuendigungsfrist-wohnung/
und zum "Nachmieter-Märchen"
http://www.richard-walter.de/files/Formblatt-Nachmieterstellung.pdf
Einzige Chance:
Hat sich der Vermieter im Mietvertrag bereit erklärt, gegen Nachmieterstellung einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zuzustimmen?
Dann stünde es aber dem Vermieter immer noch frei, diesen besagten Nachmiet-Interessenten abzulehnen, der durch seine Beteiligung am vertragswidrigen Verhalten des Mieters schon gezeigt hat, dass ihn Recht+Gesetz nicht interessieren.
Der Zeitablauf ist auch seltsam - falls ich das so richtig verstanden habe:
April 2016 Wohnung angemietet
November 2016 zieht der Freund ein, weil der Mieter bei seiner Familie sein will
Also ist das Kind spätestens im Oktober/November 2016 geboren worden?
D.h. im April 2016 (zum Zeitpunkt der Anmietung) war die Frau bereits schwanger?
Warum hat man dann noch eine 1-Zimmer-Wohnung mit 2 Jahren Mindestmietzeit?
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#3
Antwort vom 2. Februar 2017 | 20:54
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatDadurch wurde aber nun mein Freund abgelehnt und meine Frage ist, ob das ein rechtsgültiger Grund ist? Ich kann darüber nichts finden und lese immer nur, dass ich ab sofort meine Zahlung einstellen kann und aus dem Mietvertrag raus bin. Ist das so richtig? :
Eigentlich dürfte so gut wie alles wohl nicht zu Ende gedacht sein. Der Vermieter muss den Nachmieter nicht akzeptieren, und mit der Zahlung einstellen ist so ziemlich mit das Dümmste was man machen kann, denn Verträge sind eben einzuhalten.
ZitatNächste Woche spreche ich mit einem Anwalt darüber, vielleicht hat aber hier schon jemand eine Antwort – ich danke euch im Voraus! :
Anwälte sind bekanntlich gute Zuhörer, vor allem da ein Anwalt damit Geld verdient. Jedoch sollte man sich die Fakten einfach betrachten:
ZitatAus berichtigtem Interesse (Härtefall) habe ich die Wohnung im November 2016 zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und einen Nachmieter vorgeschlagen. :
Leider ist weder Härtefall, noch berechtigtes Interesse im Sinne der Gesetze.
Besser mit dem Vermieter reden, und auf Kulanz hoffen.
#4
Antwort vom 2. Februar 2017 | 21:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank an alle für die Hilfe.
WIe man schon raushören konnte, bin ich kein Experte in diesem Gebiet. Wenn man google fragt, bekommt man das was man hören will. Daher verfasste ich diesen Beitrag.
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