Kündigung Mietswohnung /

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
powar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Mietswohnung /

Es geht um Kündigung Mietswohnung habe den kündigung anfang juli zum ende des Jahres 31.12. fritlos gekündigt
fritlose Kündigung ( Grund der Kündigung Sachbeschädigung pflanzen vergiften ! Videoaufnahme sind vorhanden )habe ich per einschreiben geschickt bis jetzt keine reaktion . Sollte ich noch Rechtanwalt einschalten das es alles amtlich wird.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Anfang Juli zum Ende des Jahres fristlos. Das klingt schonmal recht abenteuerlich. Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist möglich, " wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann." Wenn dies vorliegen würde, warum dann 6 Monate Frist?

Aber bevor wir jetzt herumsätseln: Kündigung durch Mieter oder Vermieter? Gibt es einen Kündigungsausschluss?



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von powar):
kündigung anfang juli zum ende des Jahres 31.12. fritlos gekündigt

Nun, es wäre rastam sich mal mit der Bedeutung des Wortes "fristlos" zu beschäftigen.



Zitat (von powar):
bis jetzt keine reaktion

Warum auch, auf eine wirkungslose Kündigung muss man nicht reagieren.
Selbst auf ein wirksame Kündigung muss man nicht reagieren.

Und man sollte sich mal Gedanken darüber machen, ob das Schreiben überhaupt zugegangen ist. Absenden reicht nämlich nicht, ankommen muss es.



Zitat (von powar):
Sollte ich noch Rechtanwalt einschalten das es alles amtlich wird.

Auch ein Rechtsanwalt wird hier nichts "amtlich machen" können - was auch immer man sich unter "amtlich machen" vorstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Anfang Juli zu Ende Dezember ist doch nicht fristlos.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, darauf muß der Empfänger nicht reagieren.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

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