Hallo, wir haben von unserem Kind den Handyvertrag fristgemäß schriftlich gekündigt und die Kündigung per Einschreiben versendet. Die Bearbeitung hat ein wenig gedauert. Laut Online-Einschreibeverfolgung war der Brief ein Tag später dort.
Der Anbieter sendet mir nun eine Bestätigung zu, wo aber nicht der Termin in 3 Monaten genannt wird, sondern noch ein halbes Jahr drauf gelegt wurde. Wir sind den Vertrag
also erst in 9 Monaten los. In der Zeit, wo der Brief beim Anbieter lag, war natürlich die Frist abgelaufen. Das kann aber nicht zu meinen Lasten gehen. Genügt es, wenn ich den rechtzeitigen Versand der Kündigung nachweise ? Vielen Dank !
Kündigung Handyvertrag - Versand des Einschreibens
15. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2016 | 10:28
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Kündigung Handyvertrag - Versand des Einschreibens
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#1
Antwort vom 15. März 2016 | 10:49
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Eingang ist entscheidend, nicht Versand oder Bearbeitung.
#2
Antwort vom 16. März 2016 | 15:29
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Ein Aufschlag von 6 Monaten ist aber ungewöhnlich! Da würde ich den Grund erforschen. Entweder wurde zwischzeitlich der Tarif geändert o.a. was zu dieser Abweichung führt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. März 2016 | 18:10
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:Ein Aufschlag von 6 Monaten ist aber ungewöhnlich!
Der Anbieter lässt zu, dass man nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit halbjährlich kündigen kann. Ich habe bereits den Kundenservice angeschrieben. Die Antwort wird noch ein paar Tage auf sich warten lassen.
Und jetzt?
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