Isolierte Kündigung einer Garage?

17. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen Pahlke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Isolierte Kündigung einer Garage?

Kann ich eine Garage aus einen Gesamtmietvertrag vor Ablauf der eigenlichen Kündigengzeit kündigen. Die Gagage steht auf einem eigenen Grundstück, das ich vor kurzem gekauft habe. Es sind nach meinem Ankauf zwei Vermieter zuständig. Die Miete wird auch getrennt nach Wohnung und Garage an die gezahlt. Die Miete für die Gagage erhalte ich.

J.P

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hat ein Mieter im Zusammenhang mit der Wohnung auch eine Garage angemietet, darf der Vermieter die Garage weder isoliert kündigen noch eine isolierte Mieterhöhung nur für die Garage verlangen. Ist die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet, geht die Rechtsprechung von einem einheitlichen Mietverhältnis aus, das auch nur einheitlich gekündigt bzw. für das auch nur einheitlich die Miete erhöht werden kann. Ein einheitliches Mietverhältnis kann auch vorliegen, wenn die Garage zu einem späteren Zeitpunkt als die Wohnung angemietet worden ist, oder wenn über Garage und Wohnung zwei getrennte Mietverträge existieren. Selbst dann, wenn der Mieter erst Jahre nach Anmietung der Wohnung eine auf dem Hausgrundstück gelegene Garage zusätzlich anmietet, oder wenn der Wohnraummietvertrag schriftlich und der Garagenmietvertrag mündlich abgeschlossen worden sind. Etwas anderes kann aber gelten, wenn Mieter und Vermieter zwei Verträge mit unterschiedlich langen Laufzeiten abschließen.

Wird die Garage unabhängig von einer Wohnung angemietet, sind Mieterschutzvorschriften, wie sie für Wohnungen gelten, nicht anwendbar. Ob und wann der Vermieter die Garagenmiete erhöhen oder das Garagenmietverhältnis kündigen kann, richtet sich dann nach dem Mietvertrag. Ohne spezielle Vereinbarung kann der Vermieter die Garage ohne Angabe von Gründen am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen.




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