Kündigung Förderdarlehen durch Bank

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Förderdarlehen durch Bank

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Jahren zusammen mit meinem Geschäftspartner ein Förderdarlehen für Existenzgründer der L-Bank in Anspruch genommen. Dies diente überwiegend dem Einkauf von Waren zum Verkauf.
Leider lief das Geschäft nicht wie gewünscht, aber es reicht aus für die Tilgung und Zinsen des Darlehens aus. Dennoch bekommen wir nun immer wieder Druck von unserer Hausbank. Dort erklärte man uns, dass die Förderung voraussichtlich gestrichen würde und damit das Darlehen direkt zurück gezahlt werden müsste (bzw. ein Rückzahlungsplan in Verbindung mit Aufgabe des Geschäfts vereinbart würde). Nun frage ich mich, mit welchem Recht die L-Bank, bzw. die Hausbank uns das Darlehen kündigen kann. Das Darlehen wurde wie vereinbart zum Wareneinkauf genutzt, das Konto ist immer gedeckt. Es gab also noch nie einen Zahlungsverzug. Sicherheiten sind ebenso vorhanden.
Versucht hier die Hausbank hier nur Druck zu machen, damit sie am Ende ordentlich Zinsen durch diesen Rückzahlungsplan einstreichen kann oder handelt sie tatsächlich rechtskonform?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dort erklärte man uns, dass die Förderung voraussichtlich gestrichen würde

Und hat die Bank das auch irgendwie begründet? Oder ist das einfach so als Behauptung gefallen?

Wir alle hier wissen natürlich nicht, an welche Bedingungen die Förderung gekoppelt ist. Ob man beispielsweise bestimmte Umsatzzahlen erreichen muss o.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und hat die Bank das auch irgendwie begründet? Oder ist das einfach so als Behauptung gefallen?


Die Begründung ist der zu geringe Umsatz, laut Berater bei der Hausbank "nicht mehr förderfähig".
Natürlich haben wir beim Kreditantrag auch im Businessplan Umsatzzahlen über 5 Jahre geschätzt, die nun nicht erreicht wurden. Ich kann aber nicht sehen, dass diese Zahlen irgendwo vertraglich festgehalten wären oder als Kündigungsgrund angegeben sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

1. mal alle vertraglichen Vereinbarungen druchforsten. Oft ist das auf den ersten Blick nicht ersichtlich.
2. Bank mal nach der Rechtsgrundlage fragen, nach der die Förderfähigkeit wegfällt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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