Kündigung Eigenbedarf für Tochter Eigentümer

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
primo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Eigenbedarf für Tochter Eigentümer

Hallo, darf ein Vermieter seinem Mieter kündigen weil seine Tochter einen Kinderwunsch hat und deshalb eine größere Wohnung benötigt, dem Mieter aber bekannt ist, daß sie selber ein Mehrfamilienwohnhaus besitzt wo sie ja selber Bedarf anmelden könnte?

-- Editier von primo am 28.11.2016 15:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ja, darf er.

Er muß aber ziemlich genau begründen warum es genau diese Wohnung sein muß.

Der gekündigte Mieter hat dann die Möglichkeit der Kündigung, unter Angabe von nachvollziehbarem Grund, zu widersprechen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Einer der Gründe könnte z.B. sein, dass die Tochter näher bei den Eltern leben will, weil die sie mit dem Kind unterstützen wollen.

Die Frage ist ja auch, was ist das für ein Mietverhältnis? Also Mehrfamilienhaus (wenn ja, wohnt der Vermieter da auch mit drin?) oder Zweifamilienhaus?

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#3
 Von 
primo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Haus wo der Eigenbedarf angemeldet wurde gibt es nur die eine Wohnung. Sonst sind in dem Haus die Büros der Firma der Familie, wo auch die Tochter arbeitet. Es wurde als Begründung halt gesagt 1. Kinderwunsch und 2. weil das familiäre Büro auch in dem Haus ist.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von primo):
In dem Haus wo der Eigenbedarf angemeldet wurde gibt es nur die eine Wohnung. Sonst sind in dem Haus die Büros der Firma der Familie, wo auch die Tochter arbeitet. Es wurde als Begründung halt gesagt 1. Kinderwunsch und 2. weil das familiäre Büro auch in dem Haus ist.

Klingt für mich erstmal sehr sinnvoll. So könnte man eine flexible Kinderbetreuung gewährleisten. Wobei mir nicht ganz klar ist, wie konkret der Eigenbedarf in diesem Fall sein muss. Sprich ob die Tochter bereits schwanger sein muss, ob sie zumindest einen Vater für das Kind haben muss oder ob alleine der abstrakte Wunsch schon ausreicht.

Gibt es denn einen Anlass der dich vermuten läßt, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht?



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#5
 Von 
primo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es ging eher darum daß sie ja selber auch vermietetes Eigentum hat und ich es fraglich fand, ob ihre Eltern dann für sie noch Eigenbedarf anmelden dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von primo):
ch es fraglich fand, ob ihre Eltern dann für sie noch Eigenbedarf anmelden dürfen.

Ja wenn es wie es aussieht auch begründet ist.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich halte die Begründung für ausreichend, denn offenbar befindet sich der Besitz der Tochter ja irgendwo anders und ist daher nicht zweckdienlich.

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