Hallo, darf ein Vermieter seinem Mieter kündigen weil seine Tochter einen Kinderwunsch hat und deshalb eine größere Wohnung benötigt, dem Mieter aber bekannt ist, daß sie selber ein Mehrfamilienwohnhaus besitzt wo sie ja selber Bedarf anmelden könnte?
-- Editier von primo am 28.11.2016 15:55
Kündigung Eigenbedarf für Tochter Eigentümer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja, darf er.
Er muß aber ziemlich genau begründen warum es genau diese Wohnung sein muß.
Der gekündigte Mieter hat dann die Möglichkeit der Kündigung, unter Angabe von nachvollziehbarem Grund, zu widersprechen.
Einer der Gründe könnte z.B. sein, dass die Tochter näher bei den Eltern leben will, weil die sie mit dem Kind unterstützen wollen.
Die Frage ist ja auch, was ist das für ein Mietverhältnis? Also Mehrfamilienhaus (wenn ja, wohnt der Vermieter da auch mit drin?) oder Zweifamilienhaus?
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In dem Haus wo der Eigenbedarf angemeldet wurde gibt es nur die eine Wohnung. Sonst sind in dem Haus die Büros der Firma der Familie, wo auch die Tochter arbeitet. Es wurde als Begründung halt gesagt 1. Kinderwunsch und 2. weil das familiäre Büro auch in dem Haus ist.
ZitatIn dem Haus wo der Eigenbedarf angemeldet wurde gibt es nur die eine Wohnung. Sonst sind in dem Haus die Büros der Firma der Familie, wo auch die Tochter arbeitet. Es wurde als Begründung halt gesagt 1. Kinderwunsch und 2. weil das familiäre Büro auch in dem Haus ist. :
Klingt für mich erstmal sehr sinnvoll. So könnte man eine flexible Kinderbetreuung gewährleisten. Wobei mir nicht ganz klar ist, wie konkret der Eigenbedarf in diesem Fall sein muss. Sprich ob die Tochter bereits schwanger sein muss, ob sie zumindest einen Vater für das Kind haben muss oder ob alleine der abstrakte Wunsch schon ausreicht.
Gibt es denn einen Anlass der dich vermuten läßt, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht?
Nein, es ging eher darum daß sie ja selber auch vermietetes Eigentum hat und ich es fraglich fand, ob ihre Eltern dann für sie noch Eigenbedarf anmelden dürfen.
Zitatch es fraglich fand, ob ihre Eltern dann für sie noch Eigenbedarf anmelden dürfen. :
Ja wenn es wie es aussieht auch begründet ist.
Ich halte die Begründung für ausreichend, denn offenbar befindet sich der Besitz der Tochter ja irgendwo anders und ist daher nicht zweckdienlich.
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