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Kündigung Eigenbedarf

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Kündigung Eigenbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Vermieter hat uns gestern schriftlich wegen Eigenbedarf gekündigt mit der Begründung sein Sohn, der in Berlin studiert, hätte hier in München eine Beschäftigung und brauche die Wohnung in drei Monaten. Vorab hat er uns eine Woche vorher telefonisch gekündigt, doch bei dem Telefonat hat er als Grund seine Tochter angegeben, die angeblich die neue Eigentümerin sei, wovon er uns aber noch nicht informiert hat.
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Wir sind im September 2012 knapp 3 Jahre in der jetzigen Wohnung in einer gute Lage von München.
Beim Einzug hat der Vermieter Bad und Küche komplett erneuert und suchte ausdrücklich langfristige Mieter. Als er das erste Mal die Wohnung betrat sagte er so beiläufig, die Wohnung sei so schön geworden und würde seinem Sohn auch gefallen. Daraufhin wurde mein Vater, der gerade zu Besuch war, stutzig und fragte, ob denn sein Sohn vorhabe in absehbarer Zeit in die Wohnung zu ziehen. Der Vermieter verneinte das mit den Worten, sein Vormieter wäre hier über 10 Jahre drin gewesen bevor er in eine andere Stadt zum arbeiten zog und er suche langfristige Mieter.

Im April 2010 bekamen wir an das Haus neue Balkone, das Haus hatte zuvor auf der Südseite keine. Im Februar 2012 rief unser Vermieter bei mir an und erkundigte sich wie uns die Wohnung gefalle und ob wir zufrieden seien. Wir hatten in der Zwischenzeit eine kleine Tochter bekommen. Ich sagte wir sind sehr zufrieden, aber die Wohnung würde vielleicht irgendwann auch zu klein sein aber absehbar bleiben wir natürlich auf jeden Fall drin, ist ja auch nicht einfach hier was passendes zu finden.

Er bat dann unsere Wohnung seinem Sohn zeigen zu dürfen, der damals wohl hier in München war. Auf die Frage warum denn der Sohn die Wohnung sehen möchte, sagte unser Vermieter er hätte den Balkon noch nicht gesehen und wolle mal einen Blick mit seinem Sohn drauf werfen aber weiter nichts dazu sagen. Er rief dann sofort nocheinmal an und fragte, ob er schon am selben Abend vorbeikommen könnte, also es schien zu pressieren. Er kam dann vorbei, sah sich die Wohnung an, bedankte sich und sagte nochmals, mehr wolle er dazu nicht sagen. Wir haben uns damals schon gedacht, dass er evtl. vor hat die Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, aber da von ihm nichts mehr kam und er auch nichts mehr auf Anfrage sagen wollte, war das Thema für uns vom Tisch.

Meine Tochter bekam inzwischen nach zwei Jahren Wartezeit den lang ersehnten städtischen Krippenplatz in unserem Viertel und nachdem wir den Mietmarkt überblickt hatten, entschieden wir uns für die Dauer der Krippenzeit, ca. 2 Jahre auf jeden FAll in der jetzigen Wohnung zu bleiben, da wir diese auch erst nach einer Odysee von ca. 2 Jahren bekommen hatten, wegen Wohnungsknappheit in München.

Der Vermieter möchte, dass wir die Wohnung räumen und auf jeden Fall ausziehen, er sagte am Telefon, sie wollten ja sowieso sich was grösseres suchen. Das ist auch wahr, nur allerdings nicht sofort und nicht Druck seinerseits.

Auf die Frage warum seine Tochter nicht in eine andere ihm gehörende Wohnung einzieht und eine Familie mit Kleinkind jetzt raus muss, sagte er, dies gehe uns nichts an.

Wir werfen ihm vor, dass er den Eigenbedarf im Vorfeld schon hätte ahnen müssen, dass sein Sohn nach dem Studium in Berlin, wessen Ende ja vorhersehbar ist, wieder nach München kommt, zumal der Vater hier eine eigene Praxis hat und einige Eigentumswohnungen. Er hat dies verneint und uns zweimal unterschiedliche Gründe für den Eigenbedarf genannt. Einmal die Tochter, einmal der Sohn.

Wenn er uns im Februar Bescheid gegeben hätte, dass sein Sohn die Wohnung zum Herbst benötigt, hätten wir sicherlich versucht woanders einen städtischen Krippenplatz zu bekommen. Dies ist jetzt unmöglich, da wir aus den Anmeldelisten raus sind und die Kontigentplätze zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Auch ich habe einen neuen Job in Aussicht und wir sind auf diesen Krippenplatz angewiesen.

In München bekommt man nicht so schnell eine schöne und auch bezahlbare Wohnung und auf keinen Fall in drei Monaten. Und jetzt sind wir hier auch auf das Viertel angewiesen, da wir nicht so schnell einen städtischen Platz woanders bekommen können.

Ist denn die Kündigung Ihrer Meinung nach so rechtens, seine komischen Ausführungen von Sohn und Tochter als Bedarf und dann noch seine Aussage von ca. 3 Jahren, dass er langfristige Mieter suche. 3 Jahre sind für uns ein Zeitraum den man überblicken kann, zumal der Sohn woanders studiert hat. Es gibt doch auch dieses 5 Jahres Urteil aus Karlsruhe, dass man einen Bedarf bei heranwachsenden Kindern auch irgendwie überblicken kann oder? Eine Anwätin werden wir selbstverständlich auch einschalten.

mfg


von müllermilch am 17.08.2012 14:30
Status: Junior (95 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10043 weitere Beiträge zum Thema "Kündigung".


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>Kündigung Eigenbedarf
Hallo,

diese ganzen Sachen, wie "suche langfristigen Mieter" und so weiter hätte man halt schriftlich fixieren sollen.

Nun muss erst einmal geprüft werden, ob die Kündigung formal richtig und wirksam ist, d.h. auch, ob die Begründung ausreichend ist (z.B. warum nicht in eine andere Wohnung des VM der Sohn einziehen kann.).

Wäre sinnvoll, den kompletten Text der Kündigung (natürlich ohne Namen) hier einzustellen.



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von Michael32 am 17.08.2012 14:38
Status: Tao (5386 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Kündigung Eigenbedarf
Hallo, viellen Dank für die rasche Antwort.

wir haben das leider nicht schriftlich festgehalten mit dem längerfristigen Mietverhältnis, jedoch war mein Vater bei diesem Gespräch anwesend und kann das Ganze auch vor Gericht bezeugen.


Der Vemieter hat die Kündigung sehr kurz gehalten, es steht drin:

"Die Kündigung erfolg nach § 573 Abs. 2 Nr 2 BGB wegen Eigenbedarf. Die 72 m² große Wohnung soll zukünfig von meinem Sohn genutzt werden, der nach abgeschlossenem Studium in Berlin hier berufstätig ist.

Leider habe ich keine Wohnung zur Verfügung, die ich Ihnen als Alternative anbieten könnte.

Sie können widerspruch einlegen bis zum 15.10.2012" bla bla bla

Gruß

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von müllermilch am 17.08.2012 14:46
Status: Junior (95 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kündigung Eigenbedarf
Ich würde erstmal prüfen wie die Eigentumsverhältnisse sind und ob der Vater tatsächlich die Wohnung an die Tochter übertragen hat. Beim Grundbuchamt sollte man feststellen können, ob eine Übertragung stattgefunden ist, selbst wenn noch nicht im Grundbuch vermerkt.

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von kathi2008 am 17.08.2012 17:04
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Userwertung:  2,2  von 5 (von 64 User(n) bewertet)

>Kündigung Eigenbedarf
Da würde mir jetzt noch die Begründung fehlen, warum es ausgerechnet diese WOhnung sein muss, wenn er doch mehrere hat.

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von Michael32 am 18.08.2012 21:48
Status: Tao (5386 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Kündigung Eigenbedarf
quote:
Da würde mir jetzt noch die Begründung fehlen, warum es ausgerechnet diese WOhnung sein muss, wenn er doch mehrere hat.

Warum sollte er das müssen? Er kann sich doch frei aussuchen welchen Teil seines Eigentums er im Rahmen des Eigenbedarfes nutzen möchte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 19.08.2012 15:51
Status: Tao (21158 Beiträge)
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>Kündigung Eigenbedarf
quote:
Wir sind im September 2012 knapp 3 Jahre in der jetzigen Wohnung ...


Das tangiert dann das Thema "vorhersehbarer Eigenbedarf", die Gerichte nehmen häufig an, eine Kü. sei rechtsmissbräuchlich, wenn ein Kind studiert und es deshalb wahrscheinlich ist, dass die Wohnung in absehbarer Zeit wieder benötigt wird.

Dann hätte Vm. entweder bei Abschluss des MV darauf hinweisen, oder einen Zeit-MV abschliessen müssen.

Es gibt dazu zahllose Urteile, bis zum BVerfG, die zeitliche Grenze liegt bei 4 Jahren:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedaf_zuk.htm

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-- Editiert flawless am 19.08.2012 17:28


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 19.08.2012 17:27
Status: Tao (7220 Beiträge)
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