Guten Tag,
ich habe meinen Vertrag mit Bezug auf das BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt.
Mein Arbeitgeber gibt aber an das der Vertrag erst zum 30.6. und damit 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann.
Ich bin aus der Probezeit und noch keine zwei Jahre angestellt.
Hier mal die folgenden Infos:
Arbeitsvertrag:
§1 "Inhalt , Beginn des Arbeitsverhältnisses" ....Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des Industrieverbandes Heizung... Sachsen in der letzten gültigeb Fassung sowie die betrieblichen Vereinbarungen.
§8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... Im übrigen kann nach der gesetzlichen Bestimmung bzw. den Bestimmungen des Manteltarifvertrages bzw. BGB gekündigt werden.
Im Tarifvertrag steht außerdem 6 Wochen zum Quartalsende es kann aber auch eine kürzere Frist vereinbart werden.
Zu meiner Frage:
Durch das "bzw. " in meinem Arbeitsvertrag habe ich doch praktich die " Wahl" oder? Und wenn in meinem Vertrag auch angegeben ist das nach BGB gekündigt werden kann... ist dies doch eine zusätzliche Vereinbarung wie sie im Tarifvertrag genannt wird?
Über einen Aufhebungsvertrag wird eventuel verhandelt, aber wenn ich im Recht bin würde ich es auch drauf ankommen lassen.
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Moderator am 08.04.2015 02:11
-- Thema wurde verschoben am 08.04.2015 02:11
Kündigung BGB vs.Tarifvertrag schwammige Formulierung
7. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2015 | 15:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung BGB vs.Tarifvertrag schwammige Formulierung
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#1
Antwort vom 8. April 2015 | 08:36
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Den entscheidenden Teil hast du wohl nicht zitiert: was steht in § 8 vor ' Im Übrigen ...'
-- Editiert von blaubär+ am 08.04.2015 08:36
#2
Antwort vom 29. April 2015 | 19:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
entschuldige meine verspätete Antwort.
Davor steht nur noch ein Abschnitt zum Thema Kündigung in der Probezeit.
Und jetzt?
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