Hallo,
wie soll ich mich verhalten und wie steht es um meine Rechte ? Bitte um Hilfe
Mir wurde mein Mietverhältnis gekündigt.
Seit 2003 bin ich Mieter in einer Doppelhaushälfte.
Als ich die Haushälfte bezog, wurde ein Mietvertrag mit dem Passus "Wohnrecht auf Lebenszeit" schriftlich fixiert, zu einer festgelegten Miete.
Mit dieser Sicherheit habe ich dann 20.000€ in die von mir bewohnte Haushälfte zur Sanierung investiert, um da wohnen zu können
Nun wurde mir mein Mietverhältnis gekündigt, mit einer Kündigungdfrist von 6 Monaten. Ohne den Hinweis auf Widerspruch.
Vielleicht nicht unwichtig..
Als meine Vermieterin/Eigentümerin mir die Haushälfte zur Miete anbot 2003, bat sie mich um Unterstützung für Ihre Pflegebedürftige Mutter, was anteilig dann von der vereinbarten Miete in Form von Stundenlohn abgezogen wird.
Bis 2010 so auch geschehen. Die Betreuungssituation war nur eine mündliche Absprache und taucht nicht im Mietvertrag auf. Die mündliche Vereinbarung bestand darin : ist einer mit der Betreuung nicht zufrieden/sie oder ich/ geht es über ihre/meine Grenzen, so ist die Betreuung beendet.
Das ganze ist nicht im Mietvertrag verankert.
Die Betreuung ihrer Mutter wurde nun von mir beendet,darauf die Kündigung, mit der Begründung : Unterlassung der Betreuung.
Was kann ich tun ?
mogget
-----------------
""
Kündigung, trotz Mietrecht auf Lebenszeit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Als ich die Haushälfte bezog, wurde ein Mietvertrag mit dem Passus "Wohnrecht auf Lebenszeit" schriftlich fixiert, zu einer festgelegten Miete.
Wenn dieses "Wohnrecht auf Lebenszeit" niemals, weder schriftlich, noch mündlich (und das beweisbar)in irgendeiner Form an irgendwelche Bedingungen geknüpft war, dann seh ich für die Kündigung keinerlei rechtliche Grundlage.
-----------------
""
Hi,
@mogget
quote:<hr size=1 noshade>Kündigung, trotz Mietrecht auf Lebenszeit <hr size=1 noshade>
wenn das Wohnrecht nicht grundbuchlich abgesichert ist (§1093 BGB dingliches Wohnrecht) handelt es sich um ein schuldrechtlich wirkendes Wohnrecht welches gekündigt werden kann. Wie sich dies definiert kann man u.a. hier nachlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:
handelt es sich um ein schuldrechtlich wirkendes Wohnrecht welches gekündigt werden kann.
Aber nicht durch eine ordentliche Kündigung des Vermieters.
Ich halte die Kündigung daher ebenfalls für unwirksam. Sie sollte daher mit Hinweis auf das vertraglich vereinbarte lebenslängliche Wohnrecht zurückgewiesen werden.
-----------------
" "
quote:
was anteilig dann von der vereinbarten Miete in Form von Stundenlohn abgezogen wird.
Wieviel blieb dann von der Miete noch übrig ?
-----------------
""
Mit diesem schwerwiegendem Problem, sollten Sie als besorgter Mieter einen Fachanwalt zu Rat ziehen, oder einen Experten vom örtlichen Mieterbund!
-----------------
""
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Scheint dennoch nicht ganz klar eindeutig zu sein, so
werde wohl einen Anwalt/Anwältin aufsuchen.
Noch eine Frage, sollte ich auf jeden Fall jetzt Widerspruch einlegen ? da ja nicht mal auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Oder nicht darauf reagieren und abwarten?
mogget
-----------------
""
Kommt darauf an, wie schnell die Gegenseite reagieren soll.
-----------------
""
Könnte die Gegenseite denn überhaupt die Zustellung der Kündigung gerichtsfest beweisen?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
>Könnte die Gegenseite denn überhaupt die Zustellung der Kündigung gerichtsfest beweisen?
Die Kündigung habe ich per Einschreiben erhalten.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten