Guten Tag!
Meine alte Firma hat ihren Standort geschlossen. Die Kündigung habe ich erhalten und geklagt.
Das ganze verschieb sich solange, dass ich vor dem Kammertermin eine Eigenkündigung machte.
Im Kammertermin stellte sich nun heraus, dass die 1. Kündigung unwirksam sei, eine 2 monatige spätere Kündigung rechtens ist. Man hat einen Vergleich geschlossen.
Frage:
Müßte das auch für mich gelten, oder spielte die Zeit für meine alte Firma.
Hätte ich irgendwie eine Chance noch?
Viele Grüße Thomas
Kündigung, Standortschließung - Fehler bei der 1. Kündigung - Abfindung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn die Frage klar gestellt würde, fiele ein Antwort leichter.
Die erste Kündigung war also unwirksam - das AV dürfte also weiter Bestand (gehabt) haben.
Was ist nun mit der zweiten Kündigung 2 Monate später? Hast du die auch (noch) erhalten, oder ist deine Eigenkündigung dem zuvor gekommen? Deine Eigenkündigung, nehme ich an, hat dein AG wohl angenommen, so dass sie wirksam wurde. Dann hast du mit einem Kompromiss, zu dem andere gefunden haben, nichts mehr am Hut.
Hallo,
ich hatte die erste Kündigung erhalten, dann zu Sicherheit 2 Monate später eine 2 Kündigung, vorsorglich.
Meine Eigenkündigung hat der Arbeitgeber angenommen, klar.
Im Kammertermin stellte sich heraus, dass die erste Kündigung nicht ganz rechtens war, man nehme die Zweite und beendet das mit einem Vergleich.
Die Zeit sprach gegen mich, für den Arbeitgeber. Ist das rechtens, könnte ich noch was machen? Oder gehe ich definitiv jetzt leer aus? Klar jetzt?
Grüße Thomas.
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Du hast Dich verglichen. Was soll da jetzt noch passieren? Ich verstehe die Problematik nicht so ganz.
wirdwerden
Was steht denn in dem Vergleich?
Und bitte: Tipp den wortwörtlich ab! Ich befürchte, dass wenn Du das in eigene Worte fasst, sicher nicht das herauskommt, was tatsächlich vereinbart wurde.
-- Editiert von JogyB am 30.01.2016 23:57
ZitatWas steht denn in dem Vergleich? :
Das weiß ich nicht.
Ich habe eine Eigenkündigung getätigt. Der Gegenanwalt meinte dann, dann sei es erledigt.
Der Arbeitgeber hat es ausgesessen, auf Zeit gespielt. Das finde ich schade.
Die Frage ist, ist das rechtens?
Also erst mal hinauszögern, keine Abfindungen zahlen, in der Hoffnung dass es sich von alleine erledigt.
Viele Grüße Thomas
... wieso 'von alleine' - du hast doch deinen Teil aktiv beigesteuert.
ZitatZitat (von JogyB):Was steht denn in dem Vergleich? :
Das weiß ich nicht.
Ich habe eine Eigenkündigung getätigt. Der Gegenanwalt meinte dann, dann sei es erledigt.
Der Arbeitgeber hat es ausgesessen, auf Zeit gespielt. Das finde ich schade.
Die Frage ist, ist das rechtens?
Also erst mal hinauszögern, keine Abfindungen zahlen, in der Hoffnung dass es sich von alleine erledigt.
Viele Grüße Thomas
Wieso weißt Du nicht, was im Vergleich steht? Deine Fallschilderung ist leider so undeutlich und nichtssagend, so das man eigentlich nur mit den Schultern zucken kann.
Hallo,
wie gesagt, ich habe selber gekündigt.
Die Gegenseite meinte, dann hat sich alles erledigt.
Die Firma spielte auf Zeit. Je länger der Kammertermin dauerte, verzögerte, umso mehr haben selber gekündigt.
Kann man da wirklich nichts mehr machen?
Lassen wir es dabei, muss mich damit abfinden.
Grüße Thomas
Hallo,
wie gesagt, ich habe selber gekündigt.
Die Gegenseite meinte, dann hat sich alles erledigt.
Die Firma spielte auf Zeit. Je länger der Kammertermin dauerte, verzögerte, umso mehr haben selber gekündigt.
Kann man da wirklich nichts mehr machen?
Lassen wir es dabei, muss mich damit abfinden.
Grüße Thomas
Sie schreiben:
Zitat:Man hat einen Vergleich geschlossen.
WER war "Man"?
@Thomas29
Wenn es einen Kammertermin vorm Arbeitsgericht gegeben hat, dann gibt es doch wohl auch ein Protokoll, in dem man nachlesen kann, was denn nun genau passiert ist.
Dies tun und dann bitte nochmal melden und evtl. abtippen, was im Protokoll steht.
Und jetzt?
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