so zu meinem anliegen.
Bin seit ein paar Wochen Krank geschrieben, und erhielt heute meine Kündigung.
Krank geschrieben bin ich wegen Depressionen und Mobbing am Arbeitsplatz.
Aus angeblichen Grund:Ich hätte nicht gesagt das ich die ganze Woche Krank geschrieben wäre.
Hier mal der Text des Arbeitgeber:
Sehr geehrter Herr ......
Sie haben am 17.07.17 um 7.05 uhr im Büro angerufen und mitgeteilt,dass Sie zum Arzt gehen.
Sie haben sich an diesem Tag nicht mehr gemeldet und uns über eine evtl. Arbeitsunfähigkeit informiert.
Am 18.07.17 Habe ich von Herrn ...... ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten,
Ich habe Sie bereits am 08.06.16 abgemahnt, eine Dienstverhinderung,bzw. die Dauer einer Dienstverhinderung unverzüglich mitzuteilen.
Dies haben sie wiederholt unterlassen und haben daher ihrer Pflicht, lt. § 4 Arbeitsvertrag ,den Arbeitgeber unverzüglich über eine Dienstverhinderung zu informieren, nicht erfüllt.
Ich kündige ihnen daher Fristgerecht zum 15 August 2017
Jetzt meine Frage ist das Rechtens so von der Frist zum 15 August,und vorallem ist das Kündigen einfach so möglich.
Ich ghabe nähmlich am Telefon gesagt das ich die ganze Woche nicht kommen würde.
Kündigung, Abmahnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wieviel Mitarbeiter hat das Unternehmen?
etwa 50
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Ob die Kündigungsfrist eingehalten ist, lässt sich erst beantworten, wenn klar ist, wie lange du dem Betrieb angehörst. Sollte es sich um die 4-Wochenfrist nach §622 Abs. 1 Satz 1 handeln, musst oder müsstest du die Kündigung am 18. Juli in Händen gehabt haben, wenn später, könnte die Kündigung erst zum Monatsletzten greifen. Außerdem müsstest du weniger als 2 Jahre dort arbeiten.
Ob der Kündigungsgrund hält, ist schwer einzuschätzen, die letzte Abmahnung deswegen ist 1 Jahr alt. Vielleicht können auch die Eigenheiten der Depression dem Vorwurf die Schärfe nehmen, zumal du ja sagst, du habest dich für die ganze Woche AU gemeldet - allerdings am Telefon. Somit hast du ein Beweisproblem und es steht Aussage gegen Aussage, da der AG es auch nicht 'beweisen' kann.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
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