Kann ich als Mitarbeiter per post kündigen?
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Kündigen per Post
21. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juli 2014 | 15:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen per Post
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#1
Antwort vom 21. Juli 2014 | 15:22
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Natürlich!
Eine Kündigung muss zugehen, ob persönlich oder per Post - belegbar, z. B. per Einschreiben.
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#2
Antwort vom 21. Juli 2014 | 16:32
Von
Status: Praktikant (504 Beiträge, 343x hilfreich)
besser Einschreiben/Rückschein!
So kann im Streitfall zweifelsfrei der Empfang bewiesen werden.
Alternativ ist beim Einschreiben noch die Sendungsverfolgung bis zur Abgabe beim Empfänger möglich.
Gruß
ice
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#3
Antwort vom 21. Juli 2014 | 19:12
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
besser Einschreiben/Rückschein!
sehr schlechter Ratschlag:
so kann der Zugang vom AG leicht vereitelt werden (einfach nicht annehmen).
Einwurfeinschreiben ist da der wesentlich bessere Weg.
Wenn schon besser, dann Zustellung per Gerichtsvollzieher, aber das ist in der Regel ein wenig übertrieben.
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#4
Antwort vom 21. Juli 2014 | 21:54
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
quote:
Einwurfeinschreiben ist da der wesentlich bessere Weg.
Der Weg ist bewährt und richtig! Sinnvoll ist dabei, jemanden beim Eintüten des Schreibens dabei zu haben der auch bestätigen würde, dass das Schreiben eingetütet und versandt wurde.
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#5
Antwort vom 21. Juli 2014 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
quote:
so kann der Zugang vom AG leicht vereitelt werden (einfach nicht annehmen).
Die Annahme darf der AG nicht verweigern.
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