Kündigen per Post

21. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mine91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen per Post

Kann ich als Mitarbeiter per post kündigen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Natürlich!

Eine Kündigung muss zugehen, ob persönlich oder per Post - belegbar, z. B. per Einschreiben.

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#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

besser Einschreiben/Rückschein!

So kann im Streitfall zweifelsfrei der Empfang bewiesen werden.

Alternativ ist beim Einschreiben noch die Sendungsverfolgung bis zur Abgabe beim Empfänger möglich.

Gruß
ice

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
besser Einschreiben/Rückschein!


sehr schlechter Ratschlag:

so kann der Zugang vom AG leicht vereitelt werden (einfach nicht annehmen).

Einwurfeinschreiben ist da der wesentlich bessere Weg.

Wenn schon besser, dann Zustellung per Gerichtsvollzieher, aber das ist in der Regel ein wenig übertrieben.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Einwurfeinschreiben ist da der wesentlich bessere Weg.


Der Weg ist bewährt und richtig! Sinnvoll ist dabei, jemanden beim Eintüten des Schreibens dabei zu haben der auch bestätigen würde, dass das Schreiben eingetütet und versandt wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
so kann der Zugang vom AG leicht vereitelt werden (einfach nicht annehmen).


Die Annahme darf der AG nicht verweigern.

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