Kündigen in der Probezeit;von Seiten des Arbeitnehmers..?

5. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigen in der Probezeit;von Seiten des Arbeitnehmers..?

Guten Abend ins Forum..!

Brauche mal rat/ hilfe :

Ich arbeite seit gerade mal 3!Tagen wieder (nach Erziehungszeit), aber dachte schon nach einem bereits an Kündigung ;o(
Habe das Gefühl, ich bin den ganzen Anforderungen nicht mehr gewachsen- und auch der Beruf an sich...: ich kann mich nicht mehr so wirklich mit ihm identifizieren.

Nun steht in meinem Arbeitsvertrag:
...währen der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beiderseitig 2 Wochen...

Bedeutet das 2 Wo. zum Monatsende? Oder ist das völlig egal?
Sprich: wenn ich morgen die Kündigung abgebe, kann ich in 2 Wochen "gehen"?

Wer kennt sich aus; kann mir "helfen"/ baut mich auf ;o(((

Seit gegrüßt..;
Corinna H.


..noch eine Frage:

(bin hier gerad´ so rum gesurft und hab was von freistloser Kündigung gelesen..???)

Hab auch ICH die Möglichkeit fristlos zu kündigen?
(heute kündigen- morgen "zuhaus´ bleiben"?)

Im Arbeitsvertrag steht zwar was von: ..währen der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beiderseitig 2 Wochen (§ 622, III BGB )"; aber auch: "Das Recht der fristlosen Kündigung wird hiervon nicht berührt."
WAS heißt DAS ???

:( :( :(

-- Editiert von Corinna H. am 05.04.2004 21:59:16

-- Editiert von Corinna H. am 05.04.2004 22:00:35

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Also für gewöhnlich ist während der Probezeit eine Kündigung von beiden Seiten per sofort gültig, ich finds ungewöhnlich, wenn da was von 2 Wochen steht, ich kenne es halt nur anders.

Habe selbst mal nach 6 Wochen gekündigt, weil ich meine Chefin nicht ertragen konnte (2 Mann Betrieb), das ging auch von heute auf morgen und 2 Wochen später hatte ich GSD was neues.

Wie dem auchs ei, wenn da was von 2 Wochen steht, gilt das so wie Du geschrieben hast, morgen kündigen und dann 14 Tage später "gehen", fristlose Kündigung heißt "aus wichtigem Grund" also wenn Du beim klauen erwischt wirst oder sowas, aus welchen Gründen ein AN fristlos kündigen kann weiß ich nciht so genau, schätze aber mal, Du solltest mit Deinem AG reden, Ihr kommt sicher zu ner Lösung, wie Dein "arbeiten" besser werden kann oder aber wie Du da wieder raus kommst.

P.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Wenn du aus der Elternzeit zu deinem alten Betrieb zurückgekehrt bist, hast du aber doch keine Probezeit!!! ? Der alte Vertrag hat nun wieder Gültigkeit, und dort ist die Probezeit sicherlich schon längst vorbei.

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

..an MarionH :

Ich bin in einem ganz neuen/anderen Betrieb angefangen.
Also: neuer Betrieb, neues Glück
;o(

Nun gut; werd wohl in den sauren Apfel beißen, kündigen & 2 Wo. "stark" sein müßen (trauer..).

Danke aber für die "Anteilnahme"; auch an PUMALEIN ;o)

Und falls noch jemand was "sagen" möchte..- freue mich!!!

Corinna H.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Corinna!
Wenn in deinem Vertrag steht beträgt die Kündigungsfrist beiderseitig 2 Wochen dann bedeutet das, du (oder dein AG) kannst morgen kündigen und am 21.04. gehen.
Sonst hätte es heissen müssen "2 Wochen zum Monatsende".

@ Pumalein
Die Regelung "Kündigung per sofort" kommt mir nun wieder ungewöhnlich vor.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Boris Arendt
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Corinna,
wenn Sie unbedingt schnell aus Ihrem Arbeitsverhältnis rauskommen wollen, können Sie doch mal über einen Aufhebungsvertrag nachdenken. Sprechen Sie doch mal mit Ihrem AG.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

...Genau dies hab ich getan (wie auch RE Ahrendt riet).
Ich habe heut mit dem Arbeitgeber telefoniert (hatte heut meinen freien Tag), ihm mein "Problem" erläutert & morgen treffen wir uns und machen einen Aufhebungsvertrag.
Die Vertraglich bedingte Kündigungsfrist von 2Wo. waren ihm egal ;o)

Beim nächsten Job werd ich auf alle Fälle auf ein Probearbeiten bestehen!!!

Mfg.,
Corinna H.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

@pumalein
Eine Kündigung per sofort während der Probezeit gibt es nicht.

Corinna H. hat nur die sowieso geltende Gesetzeslage in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart (§ 622 Abs. 3 BGB ).

Eine Verkürzung dieser Kündigungsfrist kann nur in Ausnahmefällen vereinbart werden.

Die beste Möglichkeit ist daher ein Aufhebungsvertrag, wie Corinna H. ihn vereinbart hat.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi,

darf ich mal fragen, in welcher Branche du arbeitest? Probe arbeiten kenne ich eigentlich nur bei Pferde- bzw. Reitbetrieben.

-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

öhm welcher ag würde sich net freuen wenn einer sagt arbeite für lau u. gugg ob du dableiben willst. der ag muss nix für die zeit bezahlen u. du hast anfangs beim chef schonmal ein stein im brett, da du bereit bist für lau zu arbeiten. bei uns wird es auch so gehandhabt das man min. 1 tag hospitieren muss, damit arbeitnehmer u. chef sehen was sache ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Curl
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 37x hilfreich)

Jetzt bin ich aber überrascht, dass das auch in anderen Branchen üblich ist. In der Pferdebranche ist es halt so, dass die Arbeit meist recht hart ist, und der AG keine Katze im Sack kaufen will. Es gibt wohl viele, die gern im Pferdebereich einsteigen wollen, sich das alles ganz toll vorstellen, eben so, als hätten sie irgendwo nen Stündchen Reitunterricht, halbe Stunde Betüdeln, Stunde Reiten, halbe Stunde Betüdeln. Und wenn sie dann am Tag 6-7 Pferde reiten sollen und eben nicht mehr so viel Zeit zum Betüdeln bleibt und sie abends auf dem Zahnfleisch gehen, dann schauen sie sich um.

-----------------
"Meddle not with dragons, for thou art crunchy and taste good with ketchup!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen und frohe Ostern ;o)

Ich habe tatsächlich mit dem AG gesprochen- und wir haben einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung gemacht.
Ich habe ihm erzählt, das der Job (Zahnarzthelferin!) einfach nichts mehr für mich ist & ich mich nicht glücklich bei der Sache fühle ;o(
Ich denke, das ich glück hatte und das sonst nicht so üblich- und einfach ist.
Da der AG keine lust auf den ganzen weitern Papier kram hatte, hat er mir meine 3 halben Tage cash ausbezahlt, haben die Tage als Praktikum "betitelt" & haben uns freundlich "verabschiedet/getrennt"!

0x Hilfreiche Antwort

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