Guten Morgen,
ich möchte gerne einer Person helfen und aus diesem Grund wende ich mich hier an euch.
Diese Person war arbeitslos. Sie hat Geld vom Arbeitsamt erhalten. Nun hat sie eine Teilzeitbeschäftigung gefunden. Wie sich jedoch ergeben hat, ist dies absolut nicht das Richtige. Bei einer Kündigung vom Arbeitnehmerseite wird doch das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld mehr Zahlen. Sie befindet sich aber noch in der Probezeit.
Hat man das Recht in der Probezeit fristlos zu kündigen, ohne dass das Arbeitamt Probleme bereitet?
Kündigen in der Probezeit, was sagt die Arbeitsagentur?
5. April 2007
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Frage vom 5. April 2007 | 08:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen in der Probezeit, was sagt die Arbeitsagentur?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. April 2007 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Hat man das Recht in der Probezeit fristlos zu kündigen, ohne dass das Arbeitamt Probleme bereitet?
Nein.
Zunächst einmal besteht ohnehin kein Recht zur fristlosen Kündigung. Auch in der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Da eine Eigenkündigung als Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gilt, wird auch bei einer Kündigung während der Probezeit eine Sperrre des ALG verhängt.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis unzumutbar ist, was aber durch den AN zu beweisen wäre.
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