Kuba: Haftbedingungen haben rechtliches Nachspiel
AFP VOM 20.2.2002 | Nachrichten - International | 2703 Aufrufe Mehr zum Thema:Taliban, Al-Kaida, Konvention, Kuba
Die Angehörigen von drei in Kuba (Guantanamo-Bay) gefangenen Afghanistan-Kämpfern verklagten diesen Dienstag die US-Regierung vor einem Bundesgericht in Washington. Nach Auffassung der australischen und britischen Kläger verstößt die Inhaftierung auf unbegrenzte Zeit auf dem US-Stützpunkt sowohl gegen die amerikanische Verfassung als auch gegen internationales Recht. Dies berichten Spiegel und New York Times.
Die drei Gefangenen würden nicht rechtmäßig behandelt, betonten die Rechtsanwälte der Kläger. Sie seien weder angeklagt noch vor einem Gericht vernommen worden. Darüber hinaus sei ihnen der Kontakt zu Anwälten untersagt.Wenn sich die US-Regierung nicht zu einer Anklage durchringen würde, müssten die Gefangenen frei gelassen werden. Zumindest sollten die Inhaftierten so behandelt werden, wie der "amerikanische Taliban" John Walker Lindh.
Obwohl er an der Seite der Taliban gekämpft hatte, wurde Walker nicht in das Gefangenenlager auf Kuba verbracht, sondern vor einem Gericht angehört. Derzeit befindet er sich in einem Gefängnis in der Nähe Washingtons. Walker wird in zehn Punkten Verschwörung zur Ermordung von Amerikanern und Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen.
Die Amerikaner geraten für ihr Verhalten in Guantanamo-Bay weltweit mehr und mehr in die Kritik. In dem Lager werden die in Afghanistan festgenommen Taliban und Al-Kaida Kämpfer in Käfigen festgehalten. Teilweise wurden ihnen die Augen verbunden und die Ohren abgeschirmt. Die US-Regierung weigert sich, die Häftlinge als Kriegsgefangene anzuerkennen. Ohne diesen Status fallen sie nämlich nicht unter den Schutz der Genfer Konvention.


