Schönen guten Abend,
Wie der Titel schon sagt, habe ich heute eine Rechnung von einer Kanzlei aus Hamburg bekommen welche "Ksp Rechtsanwälte" heißt. In dieser werde ich aufgefordert einen Negativsaldo auf meinem Paypal Konto zu begleichen. Dagegen ist ja erst mal nichts einzuwenden. Ich habe, wenn ich davon wusste, stehts mein Negativsaldo beglichen, doch bin ich nun mal nicht jeden einzelnen Tag auf dieser Seite da ich nur recht selten darüber einen Kauf tätige. Ich werde in diesem Brief jedoch direkt aufgefordert den Negativsaldo von 15,03 € zu zahlen (Was in Ordnung für mich wäre) UND zzgl. Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz 0,04 € , Anwaltsgebühr in höhe von 27 € und noch dazu eine Auslagenpauschale in höhe von 5,40 € zu zahlen. Mir wird demnach ein Betrag von 47,47 € abverlangt obwohl ich seitens PayPal noch nicht ein einziges Mal Brieflich darauf hingewiesen worden bin, dass mein Konto im Negativsaldo Bereich lag. Sofort hätte ich den Negativsaldo gezahlt, WENN ich darauf hingewiesen worden wäre. Nun direkt eine Kanzlei einzuschalten, welche einen unfassbar schlechten Ruf in Kombination mit PayPal zu haben scheint (Internetrecherche), obwohl mit mir keinerlei Kontakt aufgenommen wurde, empfinde ich für höchst dubios, würde aber gerne hier noch mal um einen Rat fragen. Vieleicht kennt sich schon jemand damit aus und könnte mir sagen was mein nächster Schritt diesbezüglich sein sollte.
Danke schonmal im Vorraus
Ksp / Paypal - plötzliche Rechnung
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 17:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ksp / Paypal - plötzliche Rechnung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 20:13
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIch werde in diesem Brief jedoch direkt aufgefordert den Negativsaldo von 15,03 € zu zahlen (Was in Ordnung für mich wäre) :
Du weißt mittlerweile, woher der Negativsaldo stammt und kannst den somit nachvollziehen?
Zitat:obwohl ich seitens PayPal noch nicht ein einziges Mal Brieflich darauf hingewiesen worden bin
Auch nicht per Mail?
#2
Antwort vom 10. Januar 2017 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatobwohl ich seitens PayPal noch nicht ein einziges Mal Brieflich darauf hingewiesen worden bin, dass mein Konto im Negativsaldo Bereich lag. :
Ist ja auch nicht notwendig.
Es reicht wenn es in der Kontoübersicht steht, das man diese sich dann nicht anschaut, ist eigenes Risiko.
Viel interessanter wäre mal zu erfahren wie der Saldo überhaupt entstanden ist. Paypal hat da ja so einige Eigenarten wie diese Salden entstehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2017 | 22:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatobwohl ich seitens PayPal noch nicht ein einziges Mal Brieflich darauf hingewiesen worden bin, dass mein Konto im Negativsaldo Bereich lag. :
Ist ja auch nicht notwendig.
Es reicht wenn es in der Kontoübersicht steht, das man diese sich dann nicht anschaut, ist eigenes Risiko.
Viel interessanter wäre mal zu erfahren wie der Saldo überhaupt entstanden ist. Paypal hat da ja so einige Eigenarten wie diese Salden entstehen.
Angeblich, nach reichlicher Prüfung, durch ein rückbuchungs Verfahren. Ich habe vor über einem Monat über dem Online Shop von Saturn ein Handy bestellt welches mir vor Abschluss des Kaufes in 5 Tagen unter Garantie geliefert werden sollte. Da ich jedoch nach Abschluss des Kaufes nun einen gänzlich anderen Text dort stehen hatte, welcher besagte dass das besagte Handy erst nach über 3 Wochen geliefert wird, statt den garantierten 5 Tagen, habe ich direkt den Kauf storniert (keine 5 Minuten nach Abschluss des Einkaufs). Das war mein letztes Mal dass ich mich erinnern kann jeh etwas via PayPal gekauft bzw etwas direkt storniert zu haben.
____________________________________
An beide, die mir so schnell geantwortet haben, habe ich jedoch bedenklich zu erwähnen -
- tut mir Leid aber , seit wann genau ist es nicht notwendig jemanden darauf hin zu weisen und direkt ein Verfahren in ganz zu setzen? Bzw, seit wann reicht eine Email aus um soetwas zu Verifizieren? Vor jedem Gericht würde es nur anerkannt werden wenn man ein Fax oder einen Brief schickt. Eine Email würde noch nicht einmal dann zählen, wenn diese per Lesebestätigung rauß gehen würde, da sie auch ungelesen, vorher gelöscht werden könnte, quasi behauptet werden kann, niemals einen Bescheid bekommen zu haben (was in meinem Fall aber noch nicht einmal per Email geschehen ist). Des weiteren habe ich mir bereits einige Dinge durchgelesen die eine Beweiskraft von Emails so ausser Kraft setzt, dass es fast schon obsolet ist, eine solche Aufforderung, wie ich sie bekommen habe, ernst zu nehmen.
Mahnungen haben stets Postalisch zu erscheinen da so über den Postleiter zu erfahren ist, ob die Post definitiv ausgeliefert wurde. Daher fordert das Gericht zur nachvollziehbarkeit immer, dass der Brief per Einwurfeinschreiben oder über Annahme eingegangen ist. Dies ist unmöglich zurück zu führen wenn man wichtige Dokumente oder in diesem Fall eine Mahnung, nur via Email bekannt gibt.
Genau das ist es, was mich so nachdenklich in diesem Fall macht. Es ist das aller erste mal dass mir in einem Brief von einer ziemlich dubiosen Kanzlei, direkt, ohne das ich jeh davon erfahren habe, eine Anwaltsgebühr aufgedrückt wurde. Dies würde vorraussetzen, das ich den Betreibern von PayPal, keinen anderen Weg gelassen habe, als einen Anwalt hinzu zu ziehen, doch habe ich wie gesagt zuvor nie von einem Negativsaldo erfahren. Dies steht ja noch nicht einmal in dem Brief der angeblichen Kanzlei. Normalerweise, so wie ich es von Gerichten oder Anwälten kenne, wird einem zu jedem Fall, jedes noch so kleinste Detail oder jeder Schritt, nochmals erwähnend und in Schwarz und Weiß da gelegt. Andernfalls könnte jeder ja alles behaupten um an Geld zu kommen.
#4
Antwort vom 10. Januar 2017 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatAngeblich, nach reichlicher Prüfung, durch ein rückbuchungs Verfahren. :
Wieso angeblich?
Da steht doch der Gegenpart neben der Buchung?
Ist der Saldo nun berechtigt oder nicht?
Und wie genau ist dieses Rückbuchungsverfahren abgelaufen? Rücklastschrift?
Zitat- tut mir Leid aber , seit wann genau ist es nicht notwendig jemanden darauf hin zu weisen und direkt ein Verfahren in ganz zu setzen? :
Seit mindestens 40 Jahren (vermutlich aber sogar noch länger).
ZitatBzw, seit wann reicht eine Email aus um soetwas zu Verifizieren? :
Seit sich E-Mail als eines der Standartkommunikationsmittel durchgesetzt hat, es auch von der Rechtsprechung angewendet wird.
Spätestens aber seit man genau das mit Paypal vertraglich vereinbart hat.
ZitatVor jedem Gericht würde es nur anerkannt werden wenn man ein Fax oder einen Brief schickt. :
Da ist man einer Fehlvorstellung aufgesessen
ZitatDes weiteren habe ich mir bereits einige Dinge durchgelesen die eine Beweiskraft von Emails so ausser Kraft setzt, :
Die kann man dann ja bei Bedarf anwenden.
ZitatMahnungen haben stets Postalisch zu erscheinen :
Auch das ist eine Fehiinformation.
Zitatda so über den Postleiter zu erfahren ist, ob die Post definitiv ausgeliefert wurde. :
Nein, schlicht da die Briefe nicht mehr einzeln verfolgt werden.
ZitatDaher fordert das Gericht zur nachvollziehbarkeit immer, dass der Brief per Einwurfeinschreiben oder über Annahme eingegangen ist. :
Nein, auch hier ist man einer Fehlinformation aufgesessen.
Zitatdoch habe ich wie gesagt zuvor nie von einem Negativsaldo erfahren. :
Das war man aber selbst schuld, da die Information ja bereit gestellt wurde. Mit der Argumentation wird man also nicht wirklich weiter kommen, falls Paypal seine AGB nicht sehr verändert hat.
ZitatNormalerweise, so wie ich es von Gerichten oder Anwälten kenne, wird einem zu jedem Fall, jedes noch so kleinste Detail oder jeder Schritt, nochmals erwähnend und in Schwarz und Weiß da gelegt. :
Das sparen die sich erst mal, diese Kanzelei ist auf 0815-Massenverfahren ausgelegt.
Dafür ist im gerichtlichen Verfahren (wenn es denn jemals so weit kommt) noch Zeit genug.
#5
Antwort vom 11. Januar 2017 | 07:32
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:
Ist ja auch nicht notwendig.
Es reicht wenn es in der Kontoübersicht steht, das man diese sich dann nicht anschaut, ist eigenes Risiko.
[...]
Das war man aber selbst schuld, da die Information ja bereit gestellt wurde. Mit der Argumentation wird man also nicht wirklich weiter kommen, falls Paypal seine AGB nicht sehr verändert hat.
Um den Verzug auszulösen reicht es, wenn man den Negativ-Saldo sehen könnte? Meinst du das ernst oder habe ich dich da gerade falsch verstanden?
Wichtige Frage: Du hast also den Vertrag widerrufen, korrekt? Das Handy hast du nie geliefert bekommen, korrekt?
Wenn du beides mit Ja beantwortest, steht auch weder dem Händler noch Paypal Geld zu. Ggf. hast du unnötig Schaden angerichtet durch die zu schnelle Rücklastschrift, aber das ist mal gesondert zu betrachten.
#6
Antwort vom 11. Januar 2017 | 10:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUm den Verzug auszulösen reicht es, wenn man den Negativ-Saldo sehen könnte? Meinst du das ernst oder habe ich dich da gerade falsch verstanden? :
Nein, falsch verstanden.
Er hat sich doch beschwert, das er überhaupt nicht über den Saldo informiert wurde, das er gar nicht wissen konnte das da was im minus ist. Und den kann man halt sehen, wenn man sich einloggt. Wenn man nicht in die "Kontoauszüge" schaut, dann ist das halt Pech, wenn man das nicht mit bekommt. Man muss sich halt auch mal um seine Konten kümmern.
Frührer hatten die auch mal so was in den AGB stehen, das man sich zur Info halt regelmäßig einloggen muss.
Das hat mit imt dem Unfug den KSP treibt, Verzug oder das der Saldo möglicherweise rechtswidrig entstanden ist nichts zu tun.
Im übrigen würde es streng genommen tatsächlich reichen, das um den Verzug auszulösen es ausreichend wäre, wenn man den Negativ-Saldo sehen könnte, es kommt halt nur auf die Form an, ob die eingehalten wurde
#7
Antwort vom 11. Januar 2017 | 12:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Im übrigen würde es streng genommen tatsächlich reichen, das um den Verzug auszulösen es ausreichend wäre, wenn man den Negativ-Saldo sehen könnte, es kommt halt nur auf die Form an, ob die eingehalten wurde
Nein, reicht es nicht. Wann der Verzug ausgelöst wird, schreibt das BGB vor. Und da steht nichts von "ich sehe eine Rechnung" oder "ich sehe einen Kontostand".
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