KŸrzung KU / WG / .... bei Zusammenzug ?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
george.klitzy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KŸrzung KU / WG / .... bei Zusammenzug ?

Hey,

ich hbae ein etwas komplexeres Thema, dessen antworten ich hier versuche zu suchen. Ich versuche zu beschreiben in welcher Situation ich z.Z. bin.

Ich lebe z.Z. in Scheidung verdiene ca. 2000,- netto in Klasse I. Meine frau bekommt keinen Unterhalt da mir der Freibetrag bleibt der z.Z. bei 890,- liegt. Grund ist ein gemeinsames Huas bei dem ich z.Z. sŠmtliche Kosten Trage. ich komme hier nicht raus weil meine Frau nicht einsichtig ist, so das allein nach dem Abzug der Finanzierungskosten / Nebenkosten des Hauses der Selbstbehalts von 890,- weit unterschritten wird !

Ich habe seit lŠngere Zeit ein gutes verhŠltnis zu einer Faru die selbst 3 Kinder besitzt und fŸr diese neben Kindergeld, auch UnterstŸtung wie Wohngeld und auch UnterhaltunterstŸtzung vom Staat bekommt, da ihr Ex nicht zahlen kann.

Sie kommt mit dem Geld zurecht und ich in meiner Situation z.Z. auch.
Ich wŸrde gerne mit der Faru zusammen ziehen, auch wegen der Kinder alleine schon.

Dadurch besteht nach dem was man so hšrt die Gefahr der Streichung der Leistungen, da mein Verdienst sicherlich angerechnet wird.

Meine Fargen sind:

Was kann meiner Freundin gestrichen, bezeihungsweise gekŸrzt (UnterhaltsunterstŸtzung vom Staat ? / Wohngeld ? ....)
Wenn ja wo lŠsst sich der genaue Betrag bestimmen ?
In wie weit ist meine eigene LeistungsfŠhigkeit in dieser Pahse mit zu berŸcksichtigen ?

Also gibt es Šhnlich wie bei der Bestimmung des Unterhalts fŸr kinder und ehemalige Ehegatten eine Art "bereinigtes zu verfŸgung stehendes Einkommen" bzw. Selbstbehalt ?.

Faktisch bin ich aufgrund der UmstŠnde z.Z. nicht gross imstande die eventuell zu streichenden Kosten zu decken.

Ich hoffe auf eine Antwort oder ggf. einen Hinweis wo ich die Antworten finden kann. Solten weiter Angaben notwendig sein bitte Fragen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo george...... sie würden deiner freundin alles streichen ausser das was für die kids bezahlt wird ,dein gehalt wird voll mit angerechnet egal ob du noch schulden etc hast das intressiert keinen.;)

mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen