Kritik an Urteil zu Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern
AFP VOM 23.7.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1328 Aufrufe Mehr zum Thema:Meinungsfreiheit, Arbeitnehmern, Hundt, Kritik
Hundt: Regierung sollte Rechtsmittel einlegen
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat der Bundesregierung nahegelegt, gegen das Straßburger Urteil zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern vorzugehen. Fachleute hätten an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "erhebliche Zweifel", sagte Hundt. "Die Bundesregierung kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel bei der sogenannten Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen und sollte diese Möglichkeit auch sorgfältig prüfen", sagte der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag entschieden, dass eine Berliner Altenpflegerin, die sich öffentlich über Missstände an ihrem Arbeitsplatz beklagt hatte, zu Unrecht gefeuert worden war. Das Gericht wies die Bundesregierung an, der 50-jährigen 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Rufe nach neuen Gesetzen nannte Hundt überflüssig. "Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". "Eine gesetzliche Regelung wäre äußerst problematisch." Mitarbeiter dürften mögliche Missstände nicht gleich an die Öffentlichkeit tragen. "Das würde den Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme innerhalb eines Betriebes eindeutig widersprechen." Die Klärung solcher Vorgänge innerhalb des Unternehmens müsse "in jedem Fall Priorität haben", sagte der Arbeitgeberpräsident.
23.07.2011 - 18:01 Uhr
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