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Kritik an BGH-Entscheidung zu ungesicherten WLAN-Zugängen

AFP VOM 13.5.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2431 Aufrufe
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WLAN, Störerhaftung

Abmahnungen wegen offener WLAN-Anschlüsse möglich

Private Internetnutzer können abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ist von großer Bedeutung etwa für die Musik- und Filmbranche. Die Grünen kritisierten, dass damit öffentliche Netze unmöglich gemacht würden.

Der vom BGH entschiedene Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge "in großem Stil per Internet möglich" sind. Der beklagte WLAN-Nutzer erhielt einen Brief, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil der Mann den Musiktitel "Sommer unseres Lebens" illegal aus dem Internet geladen haben soll. Im späteren Gerichtsprozess wurde aber klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen ungesicherten WLAN-Anschluss für den Download genutzt haben.

Der BGH entschied nun, dass private Anschlussinhaber in solchen Fällen zunächst mit einer Abmahnung davonkommen, die maximal 100 Euro kosten darf. Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen müssen sie erst dann bezahlen, wenn sie trotz der Abmahnung und Unterlassungserklärung die Verbindung nicht absichern und weiteren Missbrauch ermöglichen.

Laut Urteil sind die werkseitigen Einstellungen eines WLAN-Routers oftmals nicht sicher und müssen deshalb vom Nutzer durch ein eigenes, "ausreichend langes" Passwort ersetzt werden. Den Verbrauchern könne allerdings "nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen". Die Pflicht beziehe sich daher auf die zum Zeitpunkt der Installation des Routers üblichen Sicherungen.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rössner, erklärte: "Dieses Urteil macht offene Netze unmöglich, wenn man nicht für das illegale Verhalten anderer verantwortlich gemacht werden möchte." Dabei sei freier Zugang zum Netz "Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge".

Der Bundesverband der Musikindustrie verwies auf eine Studie, wonach sich bundesweit rund 4,6 Millionen Menschen illegal mit Musik, Büchern, Filmen oder Software aus dem Internet versorgen. Dies verursachte 2008 einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro und vernichtete nach Angaben des Verbandes bundesweit rund 34.000 Arbeitsplätze. Dem Bundesverband zufolge geht die Anzahl illegaler Musikdownloads und die Zahl ihrer Nutzer allerdings zurück. Ein Grund sei der Versand von Abmahnungen, die "eindeutig Wirkung" zeigten.

13. Mai 2010 - 17.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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