Kriminelle Vereinigung verbieten

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
elVake
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriminelle Vereinigung verbieten

Guten Tag.

Ich bitte um richtungsweisende Ratschläge in folgender Angelegenheit.

Eine Person hat Kenntnis von dem Zusammenschluss unbestimmter Personen zu einer Gruppe, die sich durch ein oder mehrere Symbole und einen Gruppennamen identifiziert und in diesem Rahmen zu kriminellen Handlungen aufruft und diese propagiert. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Ideologie, die sich gegen bestimmte Menschengruppen richtet. Die Gruppe besteht mit selbem Namen und Symbol als eingetragener Verein, agiert aber auch in kleineren lokalen selbstorganisierten Zusammenschlüssen selbstbestimmter Mitglieder.

Wie kann ein Verbot der Organisation, also mindestens ein Verbot des Zusammenschlusses unter dem etablierten Namen und das verbreiten des Gruppen-Symbols auf den Weg gebracht werden? Liefe das über eine Anzeige bei der Polizei der müsste direkt ein Antrag bei einem Gericht eingebracht werden?

Vielen Dank für alle Beiträge./

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von elVake):
Wie kann ein Verbot der Organisation, also mindestens ein Verbot des Zusammenschlusses unter dem etablierten Namen und das verbreiten des Gruppen-Symbols auf den Weg gebracht werden?

Durch entsprechende Anzeige der jeweiligen Sachverhalte.
Idealerweise mit guten Beweisen untermauert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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