Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 
Kriegsverbrecher-Prozess gegen Taylor auf unbestimmte Zeit vertagt

Kriegsverbrecher-Prozess gegen Taylor auf unbestimmte Zeit vertagt

AFP VOM 11.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 996 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kriegsverbrecher, Taylor

Antrag von Liberias Ex-Präsident verhindert Verfahrensabschluss

Wegen eines Antrags der Verteidigung ist der seit Jahren währende Kriegsverbrecher-Prozess gegen Liberias Ex-Präsident Charles Taylor am Freitag nicht wie geplant abgeschlossen worden. Das UN-Kriegsverbrechertribunal vertage sich auf unbestimmte Dauer, sagte Richterin Teresa Doherty während der Verhandlung in Leidschendam, einem Vorort von Den Haag. Der Prozess wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit könne erst abgeschlossen werden, wenn die Berufungskammer über ein von der Verteidigung verspätet eingereichtes Dokument entschieden habe, das nicht zugelassen worden war; dagegen war die Verteidigung vorgegangen.

Taylor erschien am Freitag erneut nicht vor Gericht. In einer Mitteilung erklärte er, er verzichte auf sein Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein. Der Ex-Staatschef ist wegen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in elf Punkten angeklagt. Er weist jede Schuld von sich.

In dem seit 2008 laufenden Verfahren geht es um Taylors mutmaßliche Unterstützung für die Rebellenbewegung Revolutionäre Front im Nachbarland Sierra Leone, die Kindersoldaten in den Kampf geschickt hatte und mit deren Hilfe Taylor reiche Diamantenschätze angehäuft haben soll. In dem Bürgerkrieg in Sierra Leone wurden zwischen 1991 und 2001 etwa 120.000 Menschen getötet.

Taylors Anwalt Courtenay Griffiths war am Dienstag vor dem Plädoyer der Anklage aus dem Sitzungssaal gestürmt. Zwei Stunden später weigerte sich auch Taylor nach einer Kaffeepause, in den Gerichtssaal zurückzukehren. Am Mittwoch erschienen Taylor und sein Anwalt nicht für ihr Schlussplädoyer. Nach eigenen Angaben boykottieren sie den Prozess wegen der Nicht-Zulassung des von ihnen eingereichten Dokuments, das eine Zusammenfassung der Argumente der Verteidigung enthält. Das Urteil sollte eigentlich Mitte des Jahres fallen.

11.02.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Michael Hübner
Aachen
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?