Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
PKW A fährt auf einer zweispurigen Vorfahrtsstraße auf der linken Spur auf eine grüne Ampel zu. Die rechte Spur ist frei und er wechselt im Kreuzungsbereich (mit gesetztem Blinker) auf diese, da er in der nächsten, kurz darauf folgenden Kreuzung rechts abbiegen möchte.
PKW B kommt von rechts (Vorfahrt achten) auf die rechte Spur der Hauptstraße. Die Ampelanlage gilt auf seiner Seite nur für Linksabbieger und somit nicht für PKW B.
Wer würde im Falle eines Unfalls hier Recht bekommen?
Danke für eure Antworten!
LG
Nic
Kreuzungssituation an zweispuriger Hauptstraße
22. Februar 2017
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Frage vom 22. Februar 2017 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreuzungssituation an zweispuriger Hauptstraße
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2017 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
PKW A, da er Vorfahrt hatte.
#2
Antwort vom 23. Februar 2017 | 00:05
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
natürlich der der Vorfahrt hatte. Und da er auf der linken Spur fuhr sehe ich noch nicht einmal eine Möglichkeit eines Mitverschulden, Fahrer B musste davon ausgehen, dass A nicht abbiegt weil das imho von dieser Spur nicht erlaubt ist (es gibt aber zu dieser Detailfrage, also ob man von Spur 2 abbiegen darf, auch andere Meinungen).
Was ist denn das für eine Ampel? Für alle Nicht-Linksabbieger gilt dann normales Vorfahrtachten? Und welche Farbe leuchtet bei den Ampeln der Vorfahrtstraße?Zitat:Die Ampelanlage gilt auf seiner Seite nur für Linksabbieger und somit nicht für PKW B.
Ich kenne sowas (ampelgeregelte Kreuzung, die nicht für jeden gilt) eigentlich nur bei einem Bypass (meist Rechtsabbieger), dann aber meist sogar mit gelben Blinklicht. Und an dieser Stelle kann der Vorfahrtachtende dann nicht mehr annehmen, der andere würde abbiegen (das geht da gar nicht mehr).
Stefan
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