Kreditschulden

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Emeterio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditschulden

Hallo,
meine Frau und ich leben seit über einem Jahr getrennt. Wir hatten eine Eigentumswohnung, die wir lt. abgeschlossenen Notarvertrag am 1.12.2007 an den neuen Eigentümer übergeben. Es bleiben Restschulden hieraus in Höhe von 20.000 €.
Wir wollen - einvernehmlich - einen Kredit aufnehmen. Die Kreditrate soll bei der Unterhaltsberechnung (Frau und Kind) berücksichtigt werden.
Nach mehreren Versuchen im Internet ist mir klar, dass meine Aussichten, einen Kredit in dieser Höhe zu bekommen, besser sind, wenn ich der einzige Kreditnehmer bin (meine Frau bewohnt eine Mietwohnung und hat nur geringes Arbeitseinkommen).
Mit welcher schriftlichen Erklärung kann ich sicherstellen, dass sie für die Tilgung der Schulden aus der Ehe ebenso bereitsteht, auch wenn ich nun den Vertrag allein unterzeichnet hätte; mir ist schon klar, dass es das Einfachste wäre, so würde den Kreditantrag mitunterschreiben.
:)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Emeterio!

Die gemeinsamen Schulden, aus der Zeit der Ehe, werden immer bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Die Schulden lassen sich nicht hälftig aufteilen, wenn nur einer von euch zur Tilgung herangezogen wird (kann sich die Bank aussuchen, wo die Kohle herkommt : Außenverhältnis).

Das kostengünstigte wäre wirklich , sie würde mit unterschreiben und solange mit tilgen, wie sie es kann.
Wenn sie nicht mehr kann , musst du halt die Gesamtschuld tragen und kannst dann die Schulden mit dem Unterhalt verrechenen.
Das ist zwar ungünstiger für dich, aber du könntest theoretisch!!! dir die Differenz vesuchen einzuklagen : Innenverhältnis (ob das aber Aussicht auf Erfolg hätte: Nunja.)

Andere Lösungen hierzu sind mir bisher nicht bekannt.

LG

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