Kreditrückzahlung nach 10 Jahren?Laut Gesetz

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ballermaenner
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)
Kreditrückzahlung nach 10 Jahren?Laut Gesetz

Hallo.Habe einen Immobilienkredit der laut Vertrag 15 Jahre läuft.
Zahle aber hohe Zinsen und möchte ihn schnellstmöglich durch einn neuen Kredit(Folgefinanzierung)loswerden.Beim Kauf der Wohnung wurde mir gesagt,dass es ein Gesetzt gibt,dass man nach 10 Jahren den Kredit auslösen kann.Stimmt das?Wenn ja könnte ich 2012 abzahlen und mir jetzt schon Angebote für Folgefinanzierung einholen.

Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Ja das stimmt. Du kannst einen Kredit trotz der 15-jährigen Konditionenfestschreibung nach § 489 BGB nach 10 Jahren kündigen.
Aber aufgepasst: du kannst die Kündigung erst nach Ablauf der 10 Jahre aussprechen und dann eben frühestens nach 10 Jahren und 6 Monaten zurückzahlen.
Du kannst aber auch abwarten bis nach Ablauf der 10 Jahre die Zinsen besonders günstig sind und dann erst kündigen. Die 6 Monate Frist bis zur Rückzahlung oder Umschuldung musst du aber immer einhalten.
Das ist ja gerade der Vorteil bei 15-jährigen oder noch längeren Konditionen. Du hats einerseits einen Festzinssatz auf lange Zeit, kannst dir aber nach zehn Jahren den Zeitpunkt einer Umschuldung selbst ausssuchen und warten, bis es besonders günstige Zinsen gibt. Hättest du nur 10-jährige Konditionen so hättest du diesen Vorteil nicht, denn du musst dann zum Ablauf der 10 Jahre umschulden egal welcher Zinssatz dann marktüblich ist ( außer du hast genug Geld um den ganzen Kredit anch 10 Jahren voll abzulösen)

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ballermaenner
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Das heißt ich soll die Kündigung zurückziehen,die ich schon abgeschickt habe und erst nach den 10 Jahren kündigen.Wollte mir gleich ein Angebot von er Bank einholen.Zur Zeit sind die Zinsen ja weit weit unten und ich würde gern schon jetzt ne Weiterfinanzierung festmachen,auch wenn ich da einen etwas höheren Zinssatz als wie er jetzt normal wäre.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich weiß nicht wie du die Kündigung formuliert hast. Zum Ablauf der Zehnjahresfrist ist sie ohnehin nicht wirksam. Ich würde an die Bank zur Klarstellung schreiben, dass deine Kündigung zum ersten zulässigen Termin gem. § 489 BGB gelten soll, also zum ( Termin 10 Jahre + 6 Monate) und dass sie die Kündigung schriftlich bestätigen soll. Ich gehe mal davon aus, dass du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versandt hast ( sollte man in solchen Dingen, wo man selbst beweispflichtig ist, immer machen !!! ).
Wenn du glaubst, dass die Zinskonditionen derzeit billiger sind als sie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung sein werden, dann kannst du bei verschiedenen Banken nach einem Forward-Darlehene fragen. Damit kannst du gegen ein geringes Entgelt dir die derzeitigen Konditionen für das künftige neue Darlehen sichern. Rede aber auch mit deiner jetzigen Bank wegen einer Verlängerung nach Wirksamwerden der Kündigung. Wenn der Zinsunterschied im Vergleich zu anderen Anbietern nur minmal wäre, könnte es sinnvoller sein, bei der alten Bank zu bleiben. Eine neues Kreditinstitut würde für ein Umschuldungsdarlehen naürlich eine dingliche Sicherheit an deiner Immobilie haben wollen, sprich: es will eine Grundschuld im Grundbuch haben. Die bisherige Bank könnte ihre Grundschuld an die neue Bank abtreten. Das kostet eine Beglaubigungsgebühr beim Notar und verursacht Kosten für die Eintragung der Abtretung im Grumndbuch. Außerdem wird die neue Bank eine persönliche Vollstreckungsunterwerfung haben wollen und die muss notariell beurkundet sein. Das ist relativ teuer. Ich will damit sagen, der Wechsel zu einer anderen Bank ist mit Kosten verbunden und diese Kosten sollten schließlich nicht höher sein als der Zinsvorteil, den dir eine andere Bank bietet.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ballermaenner
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort.Werde jetzt mal abwarten,was meine Bank mir auf mein Schreiben antwortet.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.