Kreditkartenzahlung

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Kreditkartenzahlung

Hi Leute,

ich habe mal ne Frage bezüglich Kreditkartenzahlung. Ein Freund von mir war auf Zech Tour und kam dann mitten in der Nacht sturz betrunken mit dem Taxi nachhause. Am nächsten morgen hat er dann einen Zahlungsbeleg seiner Kreditkarte im Geldbeutel gefunden. 800 Euro in irgendso einem Nachtclub! Die Unterschrift darauf ist aber nicht seine Unterschrift.

Kann man da was machen, damit er sein Geld wieder bekommt?
Auch wenn es sich noch so blöd anhört, es handelt sich wirklich um einen Freund :)

Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

in einem Nachtclub? Da denke ich doch mal, das es in Ordnung geht ( Betragshöhe ). Also bezahlen muß er schon. Und jetzt alles auf den Alkohol schieben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Aber wenn die Unterschrift definitiv nicht seine ist ???

Da würd ich gegen angehen...

P.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

vielleicht war er ja nicht mehr in der lage selbst zu bezahlen und hat jmd gebeten die Karte zu nehmen ( mündliche Vollmacht, wenn es sowas gibt? )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Daß es sich um einen Freund handelt, hört sich doch nicht blöd an...

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ja, ich gehe davon aus, dass er nicht Herr seiner Sinne war, da besoffen und auch nciht selbst unterschrieben hat, sondern eher die netten Damen.

Wenn er doch besoffen ist, dann dürfte er doch auch nicht geschäftsfähig sein!?

und die fehlende Legitimation durch die Unterschrift ist doch nach meinem Rechtsempfinden auch nicht zu vernachlässigen!?

Wäre nett, wenn jemand nochmal genauer darauf eingehen könnte. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Meines Wissens nach sind Kreditkarten nicht übertragbar.
Evtl. weiß die Bank hier mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

Kreditkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Wenn der Freund unseres Fragestellers bei seiner Kartengesellschaft den Umsatz reklamiert, braucht es einen Grund. Natürlich ist es ein guter Grund, wenn die Unterschrift so gar nicht passt. Dann wird die Kartengesellschaft natürlich fragen, wie die Karte in fremde Hände gekommen ist, wo doch kein Verlust gemeldet war. Wie das am Ende ausgeht, ist m.E. wirklich offen.

Gruss Hans-Jürgen
***

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

na wie kommt die in fremde hände? die bardame nimmt sie raus, da er in der ecke schläft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

na wie kommt die in fremde hände? die bardame nimmt sie raus, da er in der ecke schläft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen